
Sie wenden sich gegen die darin enthaltene Triage-Regelung im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patienten. Medizinern würden dadurch Grenzentscheidungen aufgezwungen, die ihrem beruflichen Selbstverständnis widersprechen und sie in eklatante Gewissensnöte bringen würden, heißt es zur Begründung. Die Beschwerde wurde von 14 Notfall- und Intensivmedizinern eingereicht, unterstützt vom Berufsverband Marburger Bund. Sie sehen das Grundrecht der Berufsfreiheit und das der Gewissensfreiheit verletzt.
Triage bedeutet, dass Ärzte zum Beispiel in einer Pandemielage bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten festlegen, wer zuerst behandelt wird.
Diese Nachricht wurde am 13.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.