
Seit 1. Januar 2024 müssen alle Praxen Rezepte digital ausstellen. Sie sind auf drei Wegen einlösbar: Indem man die elektronische Gesundheitskarte der Krankenkasse in der Apotheke in ein Lesegerät steckt, über eine E-Rezept-App auf dem Smartphone oder als QR-Code auf Papier.
Laut einer Umfrage der mehrheitlich bundeseigenen Digitalgesellschaft Gematik wird überwiegend die Einlösung über die Krankenkassen-Karte genutzt - das gaben 86 Prozent der 1.081 Befragten in der Umfrage von November an. Die Rezepte werden dabei nicht direkt auf der Kassenkarte gespeichert, sondern auf einem zentralen Server.
Diese Nachricht wurde am 25.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.