Bundesverfassungsgericht
AfD hat kein automatisches Recht auf Ausschussvorsitzende im Bundestag

Die AfD hat keinen Rechtsanspruch auf den Vorsitz in Ausschüssen des Bundestages.

    Der Zweite Senat - Rhona Fetzer (l-r), Christine Langenfeld, Vorsitzende Doris König, Astrid Wallrabenstein, Thomas Offenloch und Holger Wöckel - kommen in den Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts.
    Das Bundesverfassungsgericht urteilt zu AfD-Klagen. (Uwe Anspach/dpa)
    Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und zwei Organklagen der Partei abgewiesen. Die AfD wollte gemäß ihrer Stärke im Bundestag den Vorsitz in mehreren Ausschüssen stellen. Bei Abstimmungen in den Gremien bekamen AfD-Kandidaten aber keine Mehrheit. Deshalb sah die Partei ihr Recht auf Teilhabe im Parlament verletzt. Vom Verfassungsgericht hieß es aber, das Vorgehen des Bundestags, mit Wahlen über Ausschussvorsitzende abstimmen zu lassen, sei zulässig.
    Zustimmung zum Urteil kam unter anderem von CDU, SPD, Grünen und FDP. Auch von Deutschen Anwaltverein hieß es, Ausschüsse müssten selbst die Möglichkeit haben, ihre Vorsitzenden zu wählen und auch abzuwählen. Das Bundesverfassungsgericht habe dieses Recht gestärkt. Der AfD-Politiker Brandner sprach dagegen von einem schwarzen Tag für den Parlamentarismus.
    Diese Nachricht wurde am 18.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.