
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Verbotsantrag gegen die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg hätte.
In dem Text, der von Juristen und anderen Experten vorgelegt wurde, heißt es zur AfD, eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stelle, existiere nicht mehr. Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar. Das Politikkonzept der AfD sei auf die "Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung" von Ausländern, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslimen sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet.
Grüne fordern Verbotsverfahren
In einer Reaktion sprachen sich die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Haßelmann und Dröge für einen erneuten Anlauf für ein Verbotsverfahren gegen die AfD aus. Sie schrieben an ihre Kolleginnen und Kollegen von Union, SPD und der Linken, das Gutachten lege nahe, dass die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohe.
Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht.
Diese Nachricht wurde am 25.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.




