
hat das Verwaltungsgericht einer Klage der AfD teilweise stattgegeben.
Die Richter in Oldenburg urteilten, einige Aussagen seien rechtswidrig gewesen. Kühme habe zwar grundsätzlich das Recht gehabt, sich öffentlich zur inneren Sicherheit als auch zu Angriffen auf die Demokratie zu äußern. Allerdings seien ihm dabei Grenzen gesetzt gewesen. Geklagt hatte der AfD-Landesverband Niedersachsen. Er sah in Kühmes Äußerungen in einem Interview von August 2023 eine Verletzung des Neutralitätsgebots der Polizei. Die AfD begrüßte das Urteil. Die Neutralität der staatlichen Institutionen sei gestärkt worden.
Diese Nachricht wurde am 17.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
