
Das Verwaltungsgericht in Stuttgart teilte mit, dass die Beobachtung voraussichtlich rechtmäßig sei und es den Antrag der Partei abgelehnt habe. Der Landesverfassungsschutz hatte im Juli 2022 erklärt, dass er die baden-württembergische AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachtet.
Gestern hatte der Landesverfassungsschutz in Sachsen-Anhalt bekanntgegeben, dass der dortige AfD-Landesverband inzwischen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. AfD-Landesschef Reichardt warf dem Verfassungsschutz eine politische Motivation vor und kündigte juristische Schritte gegen die Entscheidung an.
Diese Nachricht wurde am 08.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.