
Die AfD war nicht zur Wahl zugelassen worden, weil sie zwei konkurrierende Kandidatenlisten eingereicht hatte. Geklagt hatten mehrere der Bewerber sowie die beiden Teile der zerstrittenen Landespartei. Das Gericht entschied außerdem, dass die Ausschüsse der Bürgerschaft ordnungsgemäß besetzt worden seien. Es sei nicht zwingend, dass dort ein AfD-Vertreter sitze.
Gegen die Entscheidung kann die Bremer AfD noch vor dem sogenannten Staatsgerichtshof vorgehen, dem Verfassungsgericht des Stadtstaats.
Diese Nachricht wurde am 06.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
