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AirBnB, Wimdu & Co.
Zweckentfremdung von Wohnungen in Berlin bleibt verboten

In Berlin bleibt die Vermietung von normalen Wohnungen an Touristen verboten. Das Verwaltungsgericht hat die Klagen mehrerer Vermieter abgewiesen. Die Urteile könnten wegweisend auch für Hamburg, Freiburg oder München sein, wo Wohnungen über Portale wie AirBnB ebenfalls nicht ohne weiteres an Touristen vermietet werden dürfen.

08.06.2016
    Ein Schlüsselanhänger mit Schlüssel mit dem Logo der Online-Plattform Airbnb liegt auf einem Tisch und einem Notizbuch in einer Ferienwohnung.
    Die Stadt Berlin hat das Angebot an privaten Ferienwohnungen etwa über AirBnB eingeschränkt. (dpa / Jens Kalaene)
    Vor allem Internetseiten wie AirBnB, Wimdu und 9flats haben den Markt für die Vermietung von privaten Wohnung an Touristen angekurbelt. Dort kann jeder ein Bett, eine Couch, ein Zimmer oder eine ganze Wohnung für eine Nacht oder gleich mehrere Wochen vermieten. Oft kann man dort billiger wohnen als in Hotels und Pensionen. Es gibt Übernachtungsmöglichkeiten auch dort, wo es keine Hotellerie gibt. Viele Nutzer schätzen auch, dass sie nicht in touristischen Gebieten untergebracht sind, sondern Tür an Tür mit Stadtbewohnern leben. Laut dem Anwalt von Wimdu, Peter Vida, hatten in Umfragen rund 40 Prozent der Gäste angegeben, ohne diese alternative Unterbringung nicht nach Berlin gekommen zu sein: "Hier werden Verbraucherbedürfnisse abgewürgt."
    Weil eine nächteweise Vermietung von Wohnungen mehr Geld einbringt als eine dauerhafte über Monate und Jahre hinweg, vermieten sie viele Vermieter nur noch an Touristen. Die Stadt Berlin hat das verboten, damit genug Wohnraum für Berliner übrig bleibt. "Wir müssen die Menschen vor steigenden Mieten, vor Verdrängung aus ihren Quartieren und vor Obdachlosigkeit schützen", sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Der Senat hat deshalb die Zweckentfremdung von Wohnraum verboten.
    Signalwirkung wohl auch für andere Städte
    Wer ganze Wohnungen als Ferienwohnungen anbietet, riskiert bis zu 100.000 Euro Bußgeld. Ein Zimmer seiner Wohnung zu vermieten, die man selbst bewohnt, bleibt erlaubt. Auch Anwälte und Ärzte, die Kanzleien und Praxen in Wohnungen eingerichtet haben, könnten Probleme bekommen. Schätzungen zufolge gibt es in Berlin 10.000 bis 14.000 Ferienwohnungen, allein der Stadtbezirk Mitte geht von mehr als 5.000 aus.
    Das Verbot gilt seit fünf Wochen; am Verwaltungsgericht wurden jetzt die ersten vier Klagen verhandelt, Dutzende von weiteren Beschwerden sind eingegangen. Die Kläger sehen ihre Berufs- und Eigentumsfreiheit verletzt und halten das Gesetz für nicht verhältnismäßig. Einige Anbieter machen geltend, ihre Erwerbsgrundlage werde durch die Regelung in der Hauptstadt gefährdet. Sie hätten für die Ferienwohnung Kredite aufgenommen, die sie nun kaum abbezahlen könnten.
    Dass das Problem knappen Wohnraums in Berlin durch das Vermietungsverbot gelöst werden könne, glaubt Wimdu-Anwalt Vida nicht; er spricht von einem "Tropfen auf den heißen Stein" - schließlich würden in Berlin 150.000 Wohnungen fehlen. Wimdu hat nach eigenen Angaben selbst gegen das Gesetz geklagt; ein Gerichtssprecher sagte allerdings, Wimdu stehe lediglich hinter einem der Kläger.
    Der Prozess könnte Signalwirkung auch für andere Städte haben. Auch in Hamburg, München, Freiburg und Köln dürfen Wohnungen nicht mehr einfach an Touristen vermietet werden.