
Das entschied das Landgericht München und gab damit einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen statt. Amazon hatte seine Prime-Kundschaft informiert, dass in begrenztem Umfang Werbung gesendet wird. Wer das nicht wollte, sollte 2,99 Euro im Monat extra zahlen. Die Richter entschieden nun aber, dass Amazon nicht zu einseitigen Vertragsänderungen berechtigt sei. In der Begründung hieß es, Prime-Kunden zahlten für ein werbefreies Angebot, und dieses müsse auch geliefert werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Amazon erwägt, Rechtsmittel einzulegen.
AZ: 33 O 3266/24
Diese Nachricht wurde am 17.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
