Urteil
Amazon darf Prime-Kunden keine Werbung aufzwängen

Der Konzern Amazon darf Nutzern der Streaming-Plattform Prime-Video keine Werbespots aufzwängen. Das hat das Landgericht München 1 entschieden. Damit war eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen erfolgreich.

    Die Amazon Prime Video-Anwendung auf einem Display zu sehen.
    Prime Video ist die Streaming-Plattform von Amazon. (Silas Stein/dpa)
    Laut Urteil hatte Amazon die zahlende Prime-Kundschaft informiert, das in begrenztem Umfang Werbung gesendet wird. Wer das nicht wollte, sollte 2,99 im Monat extra zahlen. Die Richter entschieden, dass dies nicht rechtens sei. Denn damit gaukele Amazon vor, zu einer einseitigen Vertragsänderung berechtigt zu sein, dem aber nicht so sei. Prime-Kunden zahlen laut Nutzungsbedingungen für ein werbefreies Angebot und das müsse auch geliefert werden, erklärte das Gericht.
    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Amazon behält sich eine Anfechtung der Entscheidung vor.
    AZ: 33 O 3266/24
    Diese Nachricht wurde am 18.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.