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Bundeskabinett
Ampel bringt Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg - Queerbeauftragter: "historischer Beschluss"

Die Bundesregierung hat das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg gebracht.

    Frauenhände halten ein Pappschild mit dem Transgender-Symbol hoch.
    Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz soll es möglich sein, seinen Namen und sein Geschlecht einfacher zu ändern. Im Bild ein Transgender-Symbol. (picture alliance / PantherMedia / Andrey Popov)
    Das Kabinett in Berlin billigte einen Gesetzentwurf, demzufolge es künftig jedem möglich sein soll, Geschlechtseintrag und Vornamen in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern zu lassen. Die Neuregelung soll das seit 1981 geltende Transsexuellengesetz ablösen. Bundesjustizminister Buschmann sagte, alle Menschen hätten ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achte. Familienministerin Paus betonte, die Reform diene dem Schutz lange diskriminierter Minderheiten. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Lehmann, sprach von einem historischen Tag. Die nun geplante Abschaffung psychiatrischer Zwangsbegutachtung und teurer Gerichtsverfahren sei ein riesiger Fortschritt.
    Außerdem beschloss das Kabinett eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Der Entwurf sieht vor, doppelte Staatsbürgerschaften anzuerkennen und eine Einbürgerung schon nach fünf Jahren zu ermöglichen. Innenministerin Faeser betrachtet das Vorhaben auch als Instrument zur Gewinnung von Fachkräften.
    Diese Nachricht wurde am 23.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.