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Schutz vor Extremisten
Ampel-Koalition und Union wollen mit Grundgesetzänderung Verfassungsgericht stärken

Die Ampel-Koalition und die Union haben ihr Konzept zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts vorgestellt.

    Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts.
    Das Bundesverfassungsgericht (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Demnach soll das Grundgesetz geändert werden, um das Gericht besser vor der Einflussnahme extremer Parteien zu schützen. Unter anderem soll künftig die Aufteilung in zwei Senate von je acht Richtern in der Verfassung festgeschrieben werden. Ebenfalls verankert werden soll, dass die Richter höchstens zwölf Jahre und bis zu einer Altersgrenze von 68 Jahren im Amt sind. Geplant ist außerdem eine Neuregelung für den Fall, dass es Bundestag oder Bundesrat nicht gelingt, eine vakante Richterstelle rechtzeitig neu zu besetzen. Dann soll die jeweils andere Parlamentskammer das Wahlrecht ausüben können. Für die Änderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag notwendig. Daher ist die Ampel-Koalition auf die Unterstützung der Union angewiesen.
    Das Vorhaben stößt bei Juristenverbänden auf Zustimmung. Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Brandner kritisierte, seine Partei sei von einer Mitarbeit an den Plänen ausgeschlossen worden.

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    Diese Nachricht wurde am 24.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.