
Scheuers Rechtsanwalt sagte der Deutschen Presse-Agentur, sein Mandant trete dem Vorwurf nachdrücklich entgegen. Scheuer habe eine wahrheitsgemäße Aussage zu seiner tatsächlich nicht vorhandenen Erinnerung gemacht.
Es ging damals um die Frage, ob Verträge mit einem Maut-Betreiberkonsortium unterzeichnet wurden, obwohl ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs dazu noch ausstand. Manager des Konsortiums hatten nach eigenen Angaben angeboten, den Vertragsabschluss zu verschieben. Scheuer erklärte bereits im Ausschuss, sich an ein solches Angebot nicht zu erinnern.
2019 erklärte der Europäische Gerichtshof die deutsche Pkw-Maut schließlich für rechtswidrig. Die Maut-Betreiber bekamen 243 Millionen Euro Schadenersatz vom Bund zugesprochen. Zusammen mit Scheuer wurde auch dessen ehemaliger Staatssekretär Schulz angeklagt.
Scheuer: "Entscheidung für mich nicht nachvollziehbar"
Scheuer sagte der "Bild"-Zeitung: "Die Entscheidung, nun Anklage zu erheben, ist für mich nicht nachvollziehbar und macht mich betroffen. Die Motive und der Zeitpunkt für die Anklage sind mir unverständlich und erscheinen mehr politisch motiviert. Nach einer so langen Zeit der Untersuchung nutzt der Staatsanwalt genau das sogenannte mediale 'Sommerloch' für die Anklageerhebung." Er hatte im April 2024 sein Bundestagsmandat niedergelegt. Er hat inzwischen eine Beratungsfirma gegründet.
"Bewusst wahrheitswidrig" ausgesagt?
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle - wie dem Untersuchungsausschuss - als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Die Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen schwarz-roten Bundesregierung. Der Plan sah im Grundsatz vor, dass deutsche Autofahrer die Autobahn-Maut über die Steuer erlassen bekommen sollten. Auf diese Weise hätten sie - anders als Menschen aus dem Ausland - keine Mehrkosten durch die Maut gehabt.
Der Bundestags-Untersuchungsausschuss hatte sich nach dem Gerichtsurteil mit möglichen Fehlern Scheuers befasst. Der deutsche Staat musste infolge des Maut-Debakels 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Das hatte eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren ergeben.
Das Bundesverkehrsministerium unter dem damaligen FDP-Politiker Wissing ging wegen der Kosten nicht juristisch gegen Scheuer vor und folgte damit einem Gutachten, das von einer Klage wegen möglicher Haftungsansprüche wegen fehlender Erfolgsaussichten abriet. Das Ministerium betonte zugleich: "Unabhängig davon bleibt es bei der unbestrittenen politischen Verantwortlichkeit von Bundesminister a.D. Scheuer."
Diese Nachricht wurde am 20.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.