
Der I-Phone-Hersteller verweist auf Unsicherheiten wegen des EU-Gesetzes Digital Markets Act (DMA). Vor allem sei man besorgt, dass die DMA-Vorgaben zur Öffnung für andere Hersteller und Dienste-Anbieter den Schutz der Nutzer-Daten beeinträchtigen könnten, erklärte Apple.
Zentrale DMA-Vorgabe: "Gatekeeper" müssen anderen Anbietern Zugang gewähren
Eine zentrale Vorgabe des EU-Gesetzes DMA ist, dass zu "Gatekeepern" erklärte große Plattformen anderen Anbietern den Zugang gewähren müssen und nicht eigene Angebote bevorzugen dürfen. Zugleich gibt es eine Ausnahme, wenn dadurch die "Integrität" der Dienste beeinträchtigt werden könnte. Apple betont, man sei in Gesprächen mit der EU-Kommission über eine Lösung und wolle die Funktionen auch in Europa verfügbar machen. In diesem Jahr werde es aber nicht mehr dazu bekommen.
Apples Vision für nützliche Künstliche Intelligenz ist, dass die Software tiefgreifenden Zugang zu Nutzerdaten auf den Geräten bekommt. Dadurch soll "Apple Intelligence" zum Beispiel schnell die Frage beantworten können, ob man es bei einer Planänderung zu einem Termin schafft, oder E-Mails zusammenfassen und nach Wichtigkeit ordnen. Auch einige andere neue Funktionen sind von der Verzögerung betroffen. Dazu gehören das "iPhone Mirroring", bei dem man von einem Mac-Computer vollen Zugriff auf sein Apple-Smartphone bekommt, sowie das Teilen des Bildschirms mit anderen Nutzern.
Die neuen KI-Funktionen benötigen nach Angaben des US-Konzerns viel Rechenleistung. Voraussetzung für die Nutzung ist daher mindestens ein iPhone 15 Pro aus dem vergangenen Jahr. Bei den Macs ist ein hauseigener Apple-Chip der M-Serie notwendig.
Diese Nachricht wurde am 21.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.