
Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Abend eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft GDL ab. Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, hieß es zur Begründung. Die Bahn kündigte an, in Berufung zu gehen. Die Streikankündigung sei mit einem Vorlauf von nur 22 Stunden viel zu kurzfristig.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hatte den sechsten Ausstand im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn gestern angekündigt. Im Personenverkehr soll ab 2 Uhr früh für 24 Stunden gestreikt werden, im Güterverkehr hat der Ausstand bereits um 18 Uhr begonnen.
Die Bahn stellte einen Notfahrplan für den Fernverkehr auf. Auch im Regional- und S-Bahn-Verkehr soll es ein Grundangebot geben.
Diese Nachricht wurde am 11.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
