
In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hamm treffen kirchliche Vorgaben auf weltliches Arbeitsrecht. Volz klagt gegen Weisungen seines Arbeitgebers, des christlichen Krankenhauses Klinikum Lippstadt. Denen zufolge sind ihm Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis nur in äußersten Ausnahmefällen gestattet.
Hintergrund ist die Fusion einer evangelischen mit zwei katholischen Kliniken. Die evangelische, Volz‘ ursprünglicher Arbeitgeber, hatte ihm Abtreibungen, etwa bei schweren genetischen Schäden, noch erlaubt. Der neue Gesellschaftsvertrag schließt das nun aus. Das sei durch das verfassungsrechtlich garantierte Sonderrecht der Kirchen gedeckt, argumentiert das Klinikum.
[AZ: 2CA 182/24]
Diese Nachricht wurde am 08.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.