
Wer diskriminiert werde, brauche Zeit und keinen Zeitdruck, sagte Ataman dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Während Menschen in den meisten europäischen Ländern eine Frist von drei bis fünf Jahren hätten, um sich etwa gegen sexuelle Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz zu wehren, seien es in Deutschland nur zwei Monate. Ataman, die auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes leitet, sprach sich konkret für eine Frist von mindestens zwölf Monaten aus. Dann könnten Menschen auch hierzulande das Erlebte verarbeiten, sich beraten lassen und überlegte Entscheidungen treffen.
Bei einer zu kurzen Frist hingegen könnten Konflikte eskalieren, vor allem zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.
Diese Nachricht wurde am 24.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
