Antidiskriminierung-Beauftragte
Ataman für längere Beschwerdefristen nach Fällen von Diskriminierung

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ataman, fordert eine längere Frist für Menschen, die sich gegen Fehlverhalten wehren wollen.

    Ferda Ataman spricht während einer Pressekonferenz und gestikuliert mit ihren Händen, um das Gesagte zu unterstreichen.
    Ferda Ataman ist die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. (picture alliance / dpa / Soeren Stache)
    Wer diskriminiert werde, brauche Zeit und keinen Zeitdruck, sagte Ataman dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Während Menschen in den meisten europäischen Ländern eine Frist von drei bis fünf Jahren hätten, um sich etwa gegen sexuelle Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz zu wehren, seien es in Deutschland nur zwei Monate. Ataman, die auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes leitet, sprach sich konkret für eine Frist von mindestens zwölf Monaten aus. Dann könnten Menschen auch hierzulande das Erlebte verarbeiten, sich beraten lassen und überlegte Entscheidungen treffen.
    Bei einer zu kurzen Frist hingegen könnten Konflikte eskalieren, vor allem zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.
    Diese Nachricht wurde am 24.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.