Für Vorstandschefs gelten eigene Regeln: Steht die Aktie hoch im Kurs, dürfen sie bleiben. Und geht’s mit dem Wertpapier in den Keller, müssen sie gehen. Der Chef des französischen Medienkonzerns Vivendi ist so ein Fall: Jean-Marie Messier musste nach dem Verfall der Aktie und Gerüchten um Finanzmanipulationen diese Woche seinen Hut nehmen - freiwillig, wie das in Chefetagen üblich ist. Ein ehrenwerter Abgang, den Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid wohl auch gerne gehabt hätte. Weil Schmids Frau riesige Aktienpakete in Optionsprogramme gesteckt hatte, der Finanzvorstand darüber aber nicht informiert war, verweigerten die Kleinaktionäre die Entlastung des Vorstandschefs.
Aber nicht nur am riskanten Neuen Markt können reiche Vips ihren Job verlieren, sondern überall. Justitia ist blind und wendet das Kündigungsrecht auf jeden an. Mehrfach leidgeprüft: Die ehemalige Talkkönigin Margarethe Schreinemakers. Sie lernt 1996 den Paragraphen 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches kennen. SAT 1 schmeißt sie raus, nachdem Schreinemakers ihren Steuerstreit mit den deutschen Behörden zum Thema ihrer Sendung "Schreinemakers live" gemacht hat. Ein klarer Fall von verhaltensbedingter, fristloser Kündigung. Ein Jahr später, inzwischen hat RTL die Sendung übernommen, flattert die nächste Kündigung bei Schreinemakers auf den Tisch- diesmal von RTL. Und jetzt ist sie nicht verhaltens- sondern personenbedingt. Es kommt zum Prozess. Gerichtsreporter Frank Gerhardt:
Frau Schreinemakers hat ihre Leistung einfach nicht erbracht. Und ihr Marktanteil lag ja auch deutlich niedriger, als das vertraglich vereinbart war.
Doch Schreinemakers hält die Kündigung aus vielen Gründen für nicht wirksam. Ein wichtiger:
Margarethe Schreinemakers argumentiert, dass auf dem Briefbogen RTL Plus stand, zum Zeitpunkt der Kündigung hieß der Sender aber schon RTL Television, auf den ersten Blick ein kleiner Fehler mit einer möglicherweise großen Wirkung.
Das Landgericht Köln gibt Schreinemakers recht. RTL muss zahlen. Außergerichtlich einigen sich beide Parteien auf einen zweistelligen Millionenbetrag.
Auch den millionenschweren Rennfahrer Heinz-Harald Frentzen trifft die Kündigung hart. Kurz vor dem Großen Preis von Deutschland am Hockenheimring im vergangenen Jahr trudelt ein Fax bei ihm ein. Der Absender: Teamchef Eddie Jordan. Der Wortlaut:
Es war für uns beide eine enttäuschende Saison. Wir hatten im Anschluss an Silverstone unterschiedliche Auffassungen.
Frentzen kontert:
Den mir für diese Kündigung angeführten Gründen widerspreche ich energisch und lehne sie in ihrer Gesamtheit ab. Außerdem habe er seine Rechtsanwälte beauftragt.
Es geht um 20 Millionen Euro - Gelder von Jordan und entgangene Webeeinnahmen. Der Prozess wird lange dauern. Doch Frentzen hat keine schlechten Karten: §626 lässt die fristlose Kündigung nur bei schwerwiegenden Gründen zu, unterschiedliche Auffassungen, wie Jordan sie beklagt, reichen gewöhnlich nicht.
Die betriebsbedingte Kündigung, auch sie gibt es noch: Lothar Vosseler, der Halbbruder unseres Kanzlers, arbeitet ohne Fehl und Tadel in einer Kanalfirma in Detmold. Doch der Firma geht es schlecht. Der Chef entscheidet im vergangenen Jahr: Die Hälfte der Belegschaft muss gehen. Das ist laut Kündigungsschutzgesetz rechtens, wenn wirtschaftlich nichts mehr geht oder der Chef begründen kann, dass die Kündigungen zur Rettung der Firma nötig sind.
Weitere Beispiele gekündigter VIPs: VIVA-Videojockey Nils Ruf. Verhaltensbedingte Kündigung, nachdem er eine krebskranke Kollegin verhöhnt hat. Ebenfalls verhaltensbedingt: Der Rausschmiss früherer Manager der Bankgesellschaft Berlin wegen Mitschuld am Finanzskandal in der Hauptstadt. Und äußerst spektakulär: Die Kündigung des ehemaligen Daimler-Chrysler-Asienchefs Holger Pfahls. Weil der nach dem Empfang von Schmiergeldern auf der Flucht ist, kündigt ihm der Konzern kurzentschlossen mit einer Anzeige in einer Tageszeitung.
Aber nicht nur am riskanten Neuen Markt können reiche Vips ihren Job verlieren, sondern überall. Justitia ist blind und wendet das Kündigungsrecht auf jeden an. Mehrfach leidgeprüft: Die ehemalige Talkkönigin Margarethe Schreinemakers. Sie lernt 1996 den Paragraphen 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches kennen. SAT 1 schmeißt sie raus, nachdem Schreinemakers ihren Steuerstreit mit den deutschen Behörden zum Thema ihrer Sendung "Schreinemakers live" gemacht hat. Ein klarer Fall von verhaltensbedingter, fristloser Kündigung. Ein Jahr später, inzwischen hat RTL die Sendung übernommen, flattert die nächste Kündigung bei Schreinemakers auf den Tisch- diesmal von RTL. Und jetzt ist sie nicht verhaltens- sondern personenbedingt. Es kommt zum Prozess. Gerichtsreporter Frank Gerhardt:
Frau Schreinemakers hat ihre Leistung einfach nicht erbracht. Und ihr Marktanteil lag ja auch deutlich niedriger, als das vertraglich vereinbart war.
Doch Schreinemakers hält die Kündigung aus vielen Gründen für nicht wirksam. Ein wichtiger:
Margarethe Schreinemakers argumentiert, dass auf dem Briefbogen RTL Plus stand, zum Zeitpunkt der Kündigung hieß der Sender aber schon RTL Television, auf den ersten Blick ein kleiner Fehler mit einer möglicherweise großen Wirkung.
Das Landgericht Köln gibt Schreinemakers recht. RTL muss zahlen. Außergerichtlich einigen sich beide Parteien auf einen zweistelligen Millionenbetrag.
Auch den millionenschweren Rennfahrer Heinz-Harald Frentzen trifft die Kündigung hart. Kurz vor dem Großen Preis von Deutschland am Hockenheimring im vergangenen Jahr trudelt ein Fax bei ihm ein. Der Absender: Teamchef Eddie Jordan. Der Wortlaut:
Es war für uns beide eine enttäuschende Saison. Wir hatten im Anschluss an Silverstone unterschiedliche Auffassungen.
Frentzen kontert:
Den mir für diese Kündigung angeführten Gründen widerspreche ich energisch und lehne sie in ihrer Gesamtheit ab. Außerdem habe er seine Rechtsanwälte beauftragt.
Es geht um 20 Millionen Euro - Gelder von Jordan und entgangene Webeeinnahmen. Der Prozess wird lange dauern. Doch Frentzen hat keine schlechten Karten: §626 lässt die fristlose Kündigung nur bei schwerwiegenden Gründen zu, unterschiedliche Auffassungen, wie Jordan sie beklagt, reichen gewöhnlich nicht.
Die betriebsbedingte Kündigung, auch sie gibt es noch: Lothar Vosseler, der Halbbruder unseres Kanzlers, arbeitet ohne Fehl und Tadel in einer Kanalfirma in Detmold. Doch der Firma geht es schlecht. Der Chef entscheidet im vergangenen Jahr: Die Hälfte der Belegschaft muss gehen. Das ist laut Kündigungsschutzgesetz rechtens, wenn wirtschaftlich nichts mehr geht oder der Chef begründen kann, dass die Kündigungen zur Rettung der Firma nötig sind.
Weitere Beispiele gekündigter VIPs: VIVA-Videojockey Nils Ruf. Verhaltensbedingte Kündigung, nachdem er eine krebskranke Kollegin verhöhnt hat. Ebenfalls verhaltensbedingt: Der Rausschmiss früherer Manager der Bankgesellschaft Berlin wegen Mitschuld am Finanzskandal in der Hauptstadt. Und äußerst spektakulär: Die Kündigung des ehemaligen Daimler-Chrysler-Asienchefs Holger Pfahls. Weil der nach dem Empfang von Schmiergeldern auf der Flucht ist, kündigt ihm der Konzern kurzentschlossen mit einer Anzeige in einer Tageszeitung.