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Geflüchtete aus der Ukraine
Aufenthaltserlaubnis bis März 2025 verlängert

Die Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz erhalten haben, ist bis zum 4. März 2025 verlängert worden.

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
    Bundesinnenministerin Faeser verspricht den Geflüchteten aus der Ukraine weiter Sicherheit in Deutschland. (Kay Nietfeld/dpa)
    Einer entsprechenden Verordnung des Bundesinnenministeriums hat der Bundesrat zugestimmt. Die Betroffenen müssen damit nicht einzeln einen Antrag bei den Behörden stellen.
    Diese Nachricht wurde am 24.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.