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Aus der Pleite in die Schuldenfreiheit

Die Bundesregierung will das Insolvenzrecht ändern. Künftig soll ein Teil der Verfahren bei Privatinsolvenzen ohne einen Treuhänder abgewickelt werden. Schuldnerberatungen warnen vor einer Überforderung der Betroffenen.

Von Cornelia Schäfer |
    "Das Desaster, das bestand einfach darin, dass ich Schulden hatte - nicht meine Schulden hatte, sondern die Schulden des damaligen Ehemannes, die in einer Höhe waren, die ich nie hätte begleichen können. Das war meine Befreiung heute, dass ich sage: Die Geschichte hat wirklich ein Ende."

    Gisela Lehnert lächelt erleichtert. Die Kölnerin zählt zu den ersten Menschen, die durch das Verbraucherinsolvenzgesetz von ihrer drückenden Schuldenlast befreit worden sind. Tausende können bereits mit ihr jubeln, seit das Gesetz 1999 in Kraft getreten ist. Mit dem neuen Verfahren hat die rot-grüne Koalition erstmals auch Privatpersonen die Möglichkeit eingeräumt, den geordneten Weg in die Schuldenfreiheit anzutreten.

    Dieser Weg sieht vier Etappen vor: Der Schuldner versucht, seine Gläubiger zu einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen, meist mit Hilfe eines Anwalts oder einer Schuldnerberatungsstelle. Scheitert diese, kann das Gericht noch einen Einigungsversuch starten. Schlägt auch dieser fehl, muss der Schuldner Insolvenz anmelden. Dabei prüft ein Treuhänder Soll und Haben des Schuldners und verteilt das pfändbare Vermögen an die Gläubiger. Es folgt eine mehrjährige Phase, in der sich der Schuldner, wie es heißt, "wohl verhalten" muss. Der Treuhänder verwaltet das noch vorhandene Geld des Schuldners. Dieser muss währenddessen versuchen, einen möglichst großen Teil der noch ausstehenden Forderungen an die Gläubiger zu befriedigen. Hat er sich redlich bemüht, werden ihm schließlich seine restlichen Schulden erlassen.

    Gisela Lehnert hat es geschafft. Als ihr im vergangenen April mitgeteilt wird, dass sie nun schuldenfrei ist, enden damit fast 30 Jahre Anspannung und Sorge. Denn die 60-Jährige war bereits als junge Frau in die Schuldenfalle geraten:

    "Ich habe mit 19 geheiratet. Mein damaliger Mann war selbstständig, hatte ein Ingenieurbüro, und der baute das über alle Maßen groß auf. Ich hatte nicht so den Überblick, weil ich zu Hause war, hatte die kleinen Kinder und war sicherlich auch noch sehr unerfahren. Irgendwann kam er dann immer wieder und sagte: Du musst bitte das hier unterschreiben von der Bank, und dann bin ich mit zum Notar. Ich bin nie aufgeklärt worden über die Konsequenzen. Ja, ich habe es unterschrieben einfach, blauäugig. Und irgendwann hat er Konkurs gemacht und hat sich abgesetzt, und ich blieb zurück und musste zahlen."

    Viele Jahre lang kommt Gisela Lehnert ihren Verpflichtungen nach. Sie zahlt einen festen Betrag ihres Angestelltengehalts Monat für Monat an die Gläubiger. Aber dann erkrankt sie schwer und muss ihren Beruf aufgeben. Von heute auf morgen ist es vorbei mit dem Abtragen des ohnehin unerreichbar hohen Schuldenbergs. Will sie nicht riskieren, bis an ihr Lebensende von Gläubigern und Gerichtsvollziehern bedrängt zu werden, bleibt Gisela Lehnert nur der Weg in die Insolvenz.

    Werner Just kennt Schicksale wie das von Gisela Lehnert nur zu gut. Der Schuldnerberater des Sozialdienstes katholischer Männer (SKM) hat Tag für Tag mit Menschen zu tun, denen ihre Schulden über den Kopf gewachsen sind und die nicht mehr ein noch aus wissen. Meistens ist es der verlorene Arbeitsplatz, der die Not auslöst. Aber häufig geraten Menschen auch durch eine Trennung oder Scheidung in die Schuldenfalle, durch eine unbedachte Bürgschaft, eine Erkrankung oder durch beides - wie Gisela Lehnert. Und viele verdienen einfach so wenig, dass sie ihre Couchgarnitur oder den Kredit für das neue Auto nicht mehr abzahlen, wenn zusätzlich eine unvorhergesehene Ausgabe notwendig wird.

    "Wenn einfach weniger Geld zur Verfügung steht und es auf Grund dieses weniger Geldes nicht mehr möglich ist, allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, kann sehr schnell aus einer noch tragbaren Verschuldung eine Überschuldung entstehen, und das ganze Leben dreht sich dann ein gutes Stück um das Geld, das nicht da ist","

    schildert Schuldnerberater Just die Situation seiner Klienten.

    ""Es fehlt an allen Ecken und Enden, und das hat Auswirkung auf die Familie, auf die Kinder, denen man nicht mehr die Sachen kaufen kann, dass sie auch in der Schule mithalten können, und man zieht sich allmählich zurück, weil man auch nicht mehr das Geld hat, im Fußballverein oder im Kegelverein mitzumachen. Das heißt, Überschuldung führt auch ein gutes Stück in die Isolation, und das sind die Probleme, die im Rahmen von Schuldnerberatung auch mit angegangen werden müssen und gesehen werden müssen."

    Die Schuldnerberater stellen sich als Gesprächspartner zur Verfügung, aber sie schauen auch, was noch geht in der Situation des Schuldners. Manchmal schaffen sie es, einen Schuldenbereinigungsplan aufzustellen, der auch die Gläubiger überzeugt und sie dazu bringt, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Solch ein außergerichtlicher Vergleich kann dann ein Insolvenzverfahren überflüssig machen. Aber allzu oft scheitern die Bemühungen.

    Als 1999 die Verbraucherinsolvenz geschaffen wird, atmet Werner Just auf. Denn vorher galt für Schulden eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Und die verlängerte sich jedes Mal weiter, wenn ein Gläubiger seine Ansprüche geltend machte.

    "Wir konnten in vielen Fällen nur so mit den Leuten arbeiten, dass wir versucht haben sie zu befähigen, mit ihren Schulden leben zu lernen, dass sie dem Druck der Gläubiger standhalten, dass sie nicht in Panik fallen, wenn wieder der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, dass sie einfach lernen, mit der Situation wie selbstverständlich zu leben - weil: Es gab keine reale Chance auf eine Restschuldbefreiung im Gegensatz zu heute."

    Aber möglicherweise wird der Fortschritt schon bald wieder ein Stück zurückgefahren. Denn die Politiker wollen die Verbraucherinsolvenz umgestalten. Schon 2001 besserte Berlin einmal nach: Damals wurde die so genannte Wohlverhaltensperiode von sieben auf sechs Jahre verkürzt. Und die völlig mittellosen Schuldner erhielten das Recht, sich die Verfahrenskosten stunden zu lassen, mit dem Effekt, dass sich die Zahl der Anträge sofort erhöhte.

    Die nun geplante Änderung jedoch wird eine ganz bestimmte Schuldnergruppe schlechter stellen als vorher. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erläutert die Gründe für die Reform:

    "Der Hintergrund unserer Gesetzesinitiative ist die Tatsache, dass den Bundesländern, die ja für den Vollzug der Gesetze zuständig sind, die Kosten weglaufen. Wir haben festgestellt, dass eine sehr hohe Zahl derjenigen, die in Privatinsolvenz gehen, kein Geld haben und keins erwarten, mit dem sie auch nur die Verfahrenskosten decken könnten. Wenn man nun gleichwohl einen Treuhänder bestellt, der den Staat jedes Jahr eine bestimmte Summe Geldes kostet und der eigentlich kontrollieren soll, was mit dem eingehenden Geld geschieht, dann bestellt man jemanden, der im Grunde keine Arbeit hat, weil nämlich ja gar kein Geld eingeht. Und nur für diese Fälle, wo man mit ziemlicher Sicherheit sagen kann, da kommt auch kein Geld in den nächsten sechs Jahren, nur für die Fälle wollen wir das Verfahren verändern."

    Etwa 200.000 Verbraucher haben seit 1999 Insolvenz angemeldet. Die übergroße Mehrheit kann sich das Verfahren nicht leisten. Seit sie die Stundung der Kosten beantragen kann, zahlen die Länder immer größere Summen. Mittlerweile sind es 68 Millionen Euro im Jahr. Kein Wunder also, dass sich die Länder Sorgen machen - immerhin sind zurzeit mehr als drei Millionen Haushalte überschuldet und könnten theoretisch Insolvenz anmelden.

    Es sollen daher künftig zwei Entschuldungsverfahren möglich sein: weiterhin das alte mit der Option auf eine Restschuldbefreiung bereits nach vier Jahren, wenn man 20 Prozent seiner Schulden bezahlt hat - oder nach zwei Jahren, wenn man 40 Prozent abtragen kann.

    Das zweite Verfahren gilt für die so genannten masselosen Schuldner - ohne Treuhänder - das dann sogar acht Jahre lang dauern soll. Die Abschaffung des Treuhänders oder Insolvenzverwalters hätte weitreichende Folgen: Ohne ihn fehlt der Vermittler zwischen Schuldner und Gläubigern. Ohne ihn gäbe es in dem neuen Verfahren keine öffentlich legitimierte Person mehr. Er könnte einzelne Vollstreckungsrechte der Gläubiger nicht mehr zugunsten eines geordneten Gesamtverfahrens zurückstellen. Brigitte Zypries:

    "Jeder Schuldner soll selber diejenigen benennen, die ihm Gläubiger sind. Für die gibt es dann eine Liste, die werden notiert, und die erhalten das Recht, während einer Wohlverhaltensperiode, die wir etwas länger ziehen wollen - nämlich statt sechs acht Jahre - auch zu vollstrecken, wenigstens unter bestimmten Voraussetzungen. Damit der Schuldner auch weiß: Wenn er nicht von sich aus bezahlt, wenn er zu Geld kommt, gibt es die Möglichkeit der Vollstreckung."

    Der masselose Schuldner wäre somit nicht mehr zuverlässig vor den Einzelvollstreckungen seiner Gläubiger geschützt. Und wenn er bei der Auflistung seiner Gläubiger Fehler macht, kämen ihm die teuer zu stehen. In dem neuen Verfahren sollen nämlich nur noch solche Schulden gestrichen werden, die der Schuldner auch benannt hat.

    Gegen die Pläne des Justizministeriums hat sich eine breite Opposition gebildet: Verbraucherschützer, Schuldnerberater, aber auch Gläubiger und die Bundesrechtsanwaltskammer protestieren gegen das geplante treuhänderlose Entschuldungsverfahren für masselose Schuldner. Einer der Kritiker ist Hugo Grote, Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Koblenz. Er ist seit Mitte der 90er Jahre als Sachverständiger an den Beratungen zum Verbraucherinsolvenzverfahren beteiligt. Grote hält das geplante neue Verfahren schlicht für untauglich.

    "Da ist einerseits die Länge des Verfahrens: Es ist acht Jahre lang. Das ist also ein Zeitraum, der überhaupt nicht überschaubar ist. Es ist nicht sicher, dass die Schuldner da durchkommen, weil die Gläubiger viele Rechte haben und viele Möglichkeiten, den Schuldner wieder rauszukegeln. Es ist ein unsicheres Verfahren, weil die Schuldner nicht wissen, ob sie wirklich von allen Schulden befreit werden, weil: Die Restschuldbefreiung wirkt nicht gegen alle. Es ist kein wirksamer Zwangsvollstreckungsschutz vorgesehen, es ist keine Gesamtverteilung vorgesehen. Also, einem Schuldner zu raten, dieses Verfahren zu machen, wäre kein besonders guter Rat."

    Aus seiner Tätigkeit als Verbraucher- und Schuldneranwalt weiß Grote:

    "Der Schuldner glaubt, er kennt alle seine Gläubiger. Und die Erfahrungen aus der Praxis zeigen aber, dass es nicht stimmt. Dass er trotz redlichen Bemühens und besten Wissens und Gewissens und trotz einer Schufa-Auskunft eben nicht alle seine Gläubiger kennt, sondern dass es eben immer noch irgendwo Bürgschaften gibt, Verpflichtungen aus Mieten, die er nicht mehr kannte, oft im gewerblichen Bereich, haben wir Strohfrauen, die die Forderungen aus der Selbstständigkeit ihres Ehemannes nicht kennen oder nicht kennen können, und das ist eben die tägliche Erfahrung, die man in der Schuldnerberatung macht."

    Die Unsicherheit, ob nicht doch noch jemand auftaucht, der die neue Existenz gefährden könnte, ist also vorprogrammiert. Wer künftig keinen Treuhänder zur Seite hat, dem kann die Entschuldung auch viel leichter versagt bleiben, nämlich schon dann, wenn er einem Gläubiger gegenüber nicht nachweisen kann, dass er sich in den vergangenen Jahren ausreichend um Arbeit bemüht hat.

    "Wir haben es ja gerade bei den Leuten, die eben nicht das Geld aufbringen, mit einer Klientel zu tun, die nicht so gute Buchführung haben, die auch nicht so fest im Leben stehen, die nicht so organisiert sind. Und die haben ganz hohe Organisationspflichten. Die müssen ganz viele Dinge tun. Die müssen ständig ihre Gläubiger benachrichtigen, über ihren Umzug oder über einen Wechsel des Arbeitsplatzes, müssen alle Gläubiger anschreiben, auch nachweisbar einen Brief schreiben, das muss auch noch per Einschreiben geschehen. Und wer mit den Leuten gearbeitet hat, weiß, dass sie dazu kaum in der Lage sind."

    Darüber machen sich auch die Vertreter der Kreditwirtschaft Sorgen. Harald Seiler von den Volks- und Raiffeisenbanken will alles unterstützen, was dazu führt, dass insolvente Bürger wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen können. Als Gläubiger sind die Kreditinstitute jedoch auch daran interessiert, einen möglichst hohen Teil ihrer Forderungen vom Schuldner zurückerstattet zu bekommen. Und sie glauben nicht daran, dass dieses wichtige Ziel des Insolvenzverfahrens auch ohne Treuhänder funktioniert:

    "Der Treuhänder kostet natürlich Geld, und diese Kosten möchten die Länder sparen. Wenn man davon ausgeht, ist dieses neue Entschuldungsverfahren der richtige Weg. Wenn man aber überlegt, dass der Schuldner auch an den sorgsamen Umgang mit Geld herangeführt werden soll und dass er auch seine Gläubiger befriedigen soll, dann haben wir doch erhebliche Zweifel, ob das neue Entschuldungsverfahren ohne Treuhänder der richtige Schritt ist. Sicherlich, der Schuldner hier hat Obliegenheiten. Aber: Eine der Obliegenheiten ist ja, wenn der Schuldner mehr als das pfändungsfreie Einkommen bekommt, dann soll er sich bei seinen Gläubigern melden. Ich meine, das ist zwar sehr idealistisch gedacht, aber ich fürchte, die Praxis wird anders aussehen, die Schuldner werden sich nicht melden."

    Harald Seiler schlägt daher vor, den ordnenden und überwachenden Treuhänder beizubehalten.

    "Wenn man einen Treuhänder als Gesprächspartner hätte, dann hätte man mehr Möglichkeiten, hier regulierend einzugreifen, auch im Interesse des Schuldners."

    Ohne Treuhänder müssten alle Gläubiger selber überprüfen, ob sich die Verhältnisse ihres Schuldners verbessert haben. Den Wettlauf der Gläubiger, der dann droht, sobald der Schuldner wieder zu Geld gekommen ist, möchte zumindest die Kreditwirtschaft lieber abwenden. Schon gar nicht wird es im Interesse des Schuldners liegen, wenn bei einer neuen Arbeitsstelle gleich zehn Anträge auf Pfändung des Gehaltes eingehen. Schuldnerberater Just weiß, wie verhängnisvoll so etwas sein kann.

    "Ja, wenn es zu einer Lohnpfändung kommt, dann erfährt ja auch der Arbeitgeber von der Verschuldungssituation, weil er muss ja dann den pfändbaren Teil des Einkommens an den Gläubiger abführen. Und er befindet sich auch in der Haftung gegenüber dem Gläubiger. Also wenn er das falsch berechnet, kann der Gläubiger ihn in Regress nehmen, und deshalb haben die Arbeitgeber das in der Regel nicht so gern, wenn ihre Mitarbeiter Schulden haben und sie mit Lohnpfändungen traktiert werden. Gerade kleinere, mittelständische Firmen haben da auch besondere Probleme, weil sie auch in der Regel nicht rechtlich so versiert sind, um das alles überschauen zu können, und dann ist der einfachste Weg, sich von diesen unliebsamen Mitarbeitern zu trennen."

    Um den insolventen Schuldnern nicht gleich jede Chance zu nehmen, hat das Justizministerium in seinen Reformentwurf sehr wohl einen Schutz vor Vollstreckung eingearbeitet: Die Gläubiger, die auf der Liste des Schuldners aufgeführt sind, sollen während des Verfahrens weder das Gehalt pfänden dürfen noch das Konto, auf dem Lohn oder Arbeitslosengeld eingehen. Es sei denn, sie könnten glaubhaft machen, dass der Schuldner mit einem Schlag zu mehr Geld gekommen ist.

    Der Schuldner wiederum kann beantragen, sein Mehreinkommen drei Monate lang vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Dies wäre dann möglich, wenn er während dieser Zeit die Mindestsumme für das offiziell vorgeschriebene Verbraucherinsolvenzverfahren anzusparen versucht.

    Empfängern von Arbeitslosengeld II dürfte diese angedachte Regelung allerdings wenig nützen. Wirtschaftsrechtler Grote merkt an, dass es wohl kaum zu schaffen sei, bei 345 Euro monatlich in nur einem Vierteljahr jene 1500 Euro anzusparen, die für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nötig sind. Und was ist mit solchen Schuldnern, die ihre Gläubiger brav über ihre Mehreinnahmen informiert haben? Grote spekuliert:

    "Was dann natürlich passiert, ist klar: Jeder Gläubiger, dem der Schuldner schreibt, ich habe hier 500 Euro, wird sofort eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme ausbringen, um diese 500 Euro zu pfänden, das ist logisch und klar. Und diese Belastung des Schuldners, aber auch die Belastung des Gerichts und auch die Belastung der Gläubiger, da ja von den zehn Gläubigern, die der Schuldner benachrichtigt, nur einer die Nase vorn haben wird, das ist absolut unsinnig.

    Und es ist natürlich auch ein bisschen fraglich, ob so etwas überhaupt durchsetzbar ist, ob ich, ohne dass eine Kontrolle, ohne dass eine Verteilung da ist, eine Gesamtverteilung durch einen Treuhänder, ob ich da den Gläubiger komplett von der Pfändung des Lohns und des Lohneingangs auf dem Konto ausschließen kann, da bin ich gespannt, wie da die Reaktion der Gläubiger sein wird darauf."

    Werden sich überschuldete Menschen ohne Vermögen künftig mit einem Insolvenzverfahren zweiter Klasse begnügen müssen? Brigitte Zypries will diesen Vorwurf nicht gelten lassen. Aber sie steht dafür ein, dass dem masselosen Schuldner ganz bewusst ein paar Risiken mehr zugemutet werden:

    "Ja, das ist völlig richtig. Wir wollen gerne, dass sich die Schuldner Gedanken darüber machen und sich überlegen, wer sind meine Gläubiger?, wie kann ich überhaupt mein Leben wieder in den Griff kriegen?, weil: Was dahinter steht, ist doch ein wirkliches Versagen in der Lebensbewältigung auf finanzieller Basis."

    Das Justizministerium geht davon aus, dass sich in der Praxis viele Schuldner doch das Geld für das Insolvenzverfahren mit Treuhänder beschaffen können. Völlig mittellose Schuldner sollten sich von Schuldnerberatungen helfen lassen. Dumm nur, dass die Länder auch hier dazu tendieren, die Mittel zurückzufahren. Hessen unterstützt die Schuldnerberatungen beispielsweise gar nicht mehr, Bayern hat die Gelder gekürzt. Zudem gibt es etliche Schuldner, die auch mit dem größten Druck im Nacken die Anforderungen des neuen Verfahrens nicht werden bewältigen können.

    Gisela Lehnert etwa hatte keinen Überblick über die gesamten Forderungen der Gläubiger ihres Mannes. Vielleicht wird die Chance zum Umdenken ja doch ergriffen, wenn der Reformentwurf nach der Sommerpause noch einmal diskutiert wird. Professor Hugo Grote hätte - wie übrigens viele andere Kritiker auch - eine Alternative zur treuhänderlosen Entschuldung parat:

    "Der Schuldner kann sich an den Kosten des Treuhänders in der Wohlverhaltensperiode, die etwa 150 Euro pro Jahr betragen, beteiligen. Das, was dann übrig bleibt, das kann er vielleicht danach noch abstottern. Wenn man diese Dinge vornimmt, kann man das, was da übrig bleibt, auf ein ganz geringes Maß reduzieren und hat niemanden von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen."