Das Manuskript nach Autorenkorrekturen von der Sendefassung ab.
Die verschlüsselten Signale des privaten Bezahlfernsehens benötigen zur Entschlüsselung ein Modul, für das bereits 1992 ein sogenanntes Common Interface standardisiert wurde, eine bewährte Schnittstelle, in der zwischen Empfänger und Fernsehgerät ein Modul integriert ist, um mit Hilfe einer personalisierten Chipkarte das verschlüsselte Signal wieder zu entschlüsseln. ----
Seit den 90er Jahren werden Fernsehprogramme über Satelliten und Kabel auch verschlüsselt übertragen, Signale, die in einer dem Fernsehgerät vorgeschalteten Set-Top-Box wieder entschlüsselt werden. Dafür müssen die Zuschauer eine Chipkarte kaufen und in das Entschlüsselungsmodul stecken, das im Common Interface der Set Top Box sozusagen als "Türöffner" arbeitet.
Im verschlüsselten Fernsehprogramm lief danach dieses Signal bisher unverschlüsselt bis zum angeschlossenen Fernsehgerät. Ein verschlüsseltes HD Fernsehsignal bleibt in Zukunft bis zum Bildschirm verschlüsselt, eine Forderung der Filmindustrie. Auch alle anderen Informationen, zum Beispiel die Steuerung der Bildqualität oder des Formats, die beim Analogfernsehen noch in den einzelnen Bildzeilen versteckt waren, befinden sich jetzt im allgemeinen Datenstrom des Digitalsignals.
Dadurch ändert sich aber zunächst nichts bei den alten Digitalempfängern, die hochauflösendes Fernsehen, HDTV, in Kinoqualität empfangen und aufnehmen können. Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender sind und bleiben im 720p-Format frei empfangbar und sind für alle HD-Ready Geräte und Flachbildschirme optimiert mit 50 Vollbildern pro Sekunde.
Für die HD- Angebote bestimmter Sender wollen die Satellitenbetreiber jedoch eine Art "Kanalgebühr" erheben, ähnlich wie es die Kabelgesellschaften jetzt schon beim Kabelanschluss fordern. Die Zuschauer kaufen mit der Chipkarte für die CI-Plus-Schnittstelle auch das Recht, einen Monat oder ein Jahr lang HD+-Fernsehen zu empfangen, das zunächst nur über Satellit ausgestrahlt wird. Hier vermutet jedoch der Technikexperte der Verbraucherzentrale NRW, Rolf Dahlmann einen Nachteil für CI-Plus-Benutzer:
"Zum Beispiel kann der Sender vorgeben mit dieser CI-Plus-Technik: ,Du darfst die Sendung überhaupt nicht aufzeichnen.‘ Oder er kann signalisieren: ,Du darfst sie aufzeichnen, dann darfst Du sie Dir einmal angucken und dann ist sie weg! Dann kannst Du sie nicht nochmal sehen.‘ Oder er kann auch sagen: ,Ich signalisiere, Du kannst die Sendung fünf Tage oder eine Woche auf Deiner Festplatte haben und sie Dir so oft angucken, wie Du willst, dann ist sie nach fünf Tagen weg. Aber Du kannst diese Sendung nicht von Deiner Festplatte runterholen.‘ Das geht überhaupt nicht." Kopierschutzmaßnahmen kennt man schon in der analogen Vergangenheit sagt Dr. Dietrich Westerkamp, und das schon seit fast 16 Jahren. Westerkamp, Leiter der Arbeitsgruppe HDTV in der Deutschen TV- Plattform, dem Zusammenschluss aller Institutionen von Fernsehtechnik- Entwicklern, -Herstellern bis zu den Programmanbietern, hat die jetzt kritisierte Steuerung bereits für das analoge "Pal-Plus"- Zeilenfernsehen mit entwickelt:
"Da steht unter anderem drin, wie das Format des Signals dann in der Darstellung sein soll, bestimmte Parameter zur Decodierung, weil man damals auch eine Bildverbesserung schon im Analogen gemacht hat und am Ende des Datenbursts eben diese zwei Bits, die indizieren, ob man das Signal aufzeichnen darf oder ob man es nicht aufzeichnen darf oder ob man es nur einmal aufzeichnen darf und dann nicht mehr."
In Asien ist dieses Urheberrechtemanagement seit langem vorgeschrieben, und seitdem weltweiter Standard. Nur nutzen die europäischen Programmanbieter das Rechtemanagement Steuerungen selten. Für die in den Haushalten bereits vorhandenen Empfänger mit CI entwickeln die Hersteller bereits Ersatzmodule, die auch den Empfang der zusätzlichen Programme über HD+ gestatten. Da der digitale Datenstrom sowieso nicht mehr unterscheidet zwischen Programm und Werbung, kann man lästige Werbeblöcke, wie bisher im digitalen Videorecorder vorspulen, auch bei aufgezeichneten HD+ Sendungen, erklärt TV-Ingenieur Westerkamp, wenn der Programmanbieter eine Aufzeichnung erlaubt. Bei HD+-fähigen Geräten bleiben also alle Funktionen der alten HD- Empfänger voll erhalten, zusätzlich können Zuschauer neben den freien Programmen der öffentlich-rechtlichen Sender, auch die künftig verschlüsselten Programme von RTL und Pro7 empfangen, sollte dafür mal eine "Kanalgebühr" erhoben werden.
Die verschlüsselten Signale des privaten Bezahlfernsehens benötigen zur Entschlüsselung ein Modul, für das bereits 1992 ein sogenanntes Common Interface standardisiert wurde, eine bewährte Schnittstelle, in der zwischen Empfänger und Fernsehgerät ein Modul integriert ist, um mit Hilfe einer personalisierten Chipkarte das verschlüsselte Signal wieder zu entschlüsseln. ----
Seit den 90er Jahren werden Fernsehprogramme über Satelliten und Kabel auch verschlüsselt übertragen, Signale, die in einer dem Fernsehgerät vorgeschalteten Set-Top-Box wieder entschlüsselt werden. Dafür müssen die Zuschauer eine Chipkarte kaufen und in das Entschlüsselungsmodul stecken, das im Common Interface der Set Top Box sozusagen als "Türöffner" arbeitet.
Im verschlüsselten Fernsehprogramm lief danach dieses Signal bisher unverschlüsselt bis zum angeschlossenen Fernsehgerät. Ein verschlüsseltes HD Fernsehsignal bleibt in Zukunft bis zum Bildschirm verschlüsselt, eine Forderung der Filmindustrie. Auch alle anderen Informationen, zum Beispiel die Steuerung der Bildqualität oder des Formats, die beim Analogfernsehen noch in den einzelnen Bildzeilen versteckt waren, befinden sich jetzt im allgemeinen Datenstrom des Digitalsignals.
Dadurch ändert sich aber zunächst nichts bei den alten Digitalempfängern, die hochauflösendes Fernsehen, HDTV, in Kinoqualität empfangen und aufnehmen können. Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender sind und bleiben im 720p-Format frei empfangbar und sind für alle HD-Ready Geräte und Flachbildschirme optimiert mit 50 Vollbildern pro Sekunde.
Für die HD- Angebote bestimmter Sender wollen die Satellitenbetreiber jedoch eine Art "Kanalgebühr" erheben, ähnlich wie es die Kabelgesellschaften jetzt schon beim Kabelanschluss fordern. Die Zuschauer kaufen mit der Chipkarte für die CI-Plus-Schnittstelle auch das Recht, einen Monat oder ein Jahr lang HD+-Fernsehen zu empfangen, das zunächst nur über Satellit ausgestrahlt wird. Hier vermutet jedoch der Technikexperte der Verbraucherzentrale NRW, Rolf Dahlmann einen Nachteil für CI-Plus-Benutzer:
"Zum Beispiel kann der Sender vorgeben mit dieser CI-Plus-Technik: ,Du darfst die Sendung überhaupt nicht aufzeichnen.‘ Oder er kann signalisieren: ,Du darfst sie aufzeichnen, dann darfst Du sie Dir einmal angucken und dann ist sie weg! Dann kannst Du sie nicht nochmal sehen.‘ Oder er kann auch sagen: ,Ich signalisiere, Du kannst die Sendung fünf Tage oder eine Woche auf Deiner Festplatte haben und sie Dir so oft angucken, wie Du willst, dann ist sie nach fünf Tagen weg. Aber Du kannst diese Sendung nicht von Deiner Festplatte runterholen.‘ Das geht überhaupt nicht." Kopierschutzmaßnahmen kennt man schon in der analogen Vergangenheit sagt Dr. Dietrich Westerkamp, und das schon seit fast 16 Jahren. Westerkamp, Leiter der Arbeitsgruppe HDTV in der Deutschen TV- Plattform, dem Zusammenschluss aller Institutionen von Fernsehtechnik- Entwicklern, -Herstellern bis zu den Programmanbietern, hat die jetzt kritisierte Steuerung bereits für das analoge "Pal-Plus"- Zeilenfernsehen mit entwickelt:
"Da steht unter anderem drin, wie das Format des Signals dann in der Darstellung sein soll, bestimmte Parameter zur Decodierung, weil man damals auch eine Bildverbesserung schon im Analogen gemacht hat und am Ende des Datenbursts eben diese zwei Bits, die indizieren, ob man das Signal aufzeichnen darf oder ob man es nicht aufzeichnen darf oder ob man es nur einmal aufzeichnen darf und dann nicht mehr."
In Asien ist dieses Urheberrechtemanagement seit langem vorgeschrieben, und seitdem weltweiter Standard. Nur nutzen die europäischen Programmanbieter das Rechtemanagement Steuerungen selten. Für die in den Haushalten bereits vorhandenen Empfänger mit CI entwickeln die Hersteller bereits Ersatzmodule, die auch den Empfang der zusätzlichen Programme über HD+ gestatten. Da der digitale Datenstrom sowieso nicht mehr unterscheidet zwischen Programm und Werbung, kann man lästige Werbeblöcke, wie bisher im digitalen Videorecorder vorspulen, auch bei aufgezeichneten HD+ Sendungen, erklärt TV-Ingenieur Westerkamp, wenn der Programmanbieter eine Aufzeichnung erlaubt. Bei HD+-fähigen Geräten bleiben also alle Funktionen der alten HD- Empfänger voll erhalten, zusätzlich können Zuschauer neben den freien Programmen der öffentlich-rechtlichen Sender, auch die künftig verschlüsselten Programme von RTL und Pro7 empfangen, sollte dafür mal eine "Kanalgebühr" erhoben werden.