
In der DDR forderte der sozialistische Staatsapparat Loyalität zur SED-Ideologie, während die Kirchen insbesondere in Fragen der Gewissens- und Freiheitsrechte von dieser Ideologie abwichen. Die überwiegend evangelischen Gemeinden waren oft der einzige verbliebene Raum für freies Denken. Obwohl die Partei eine anti-christliche Stoßrichtung hatte, war die Kirche an sich in der DDR nicht verboten. Pfarrerinnen und Pfarrer sowie aktive Gemeindemitglieder wurden jedoch vielfach vom Regime überwacht.
Wenn sich Geistliche angesichts des politischen Drucks entschieden, die DDR durch Flucht oder mit Ausreiseantrag zu verlassen, wurden sie im Westen oft nicht gerade willkommen geheißen. Im Gegenteil: Ihre Lebenssituation verschlechterte sich in einigen Fällen sogar, zumindest zeitweise.
Hintergründe der Ausreise von Pfarrerinnen und Pfarrern
Die Kirchenhistorikerin Deborah Haferland schätzt, dass mehrere hundert Pfarrerinnen und Pfarrer die DDR verlassen haben. Die Gründe für ihre Flucht oder Ausreise waren unterschiedlich: Vielen ging es um die Zukunft ihrer Kinder, andere zog es zu ihrer Verwandtschaft im Westen, wieder andere gehörten zur politischen Opposition, wie das Pfarrerehepaar Christine und Jürgen Baumgart.
Die beiden waren sehr engagiert in der Jugendarbeit und luden oppositionelle Liedermacher wie Stefan Krawczyk zu Konzerten in ihre Gemeinde in Bernburg an der Saale in Sachsen-Anhalt ein. Das hatte Konsequenzen: Die Stasi schleuste Spitzel in ihre Jugendgruppen ein, bei einer Kirchenveranstaltung tauchte ein Schlägertrupp auf, eine Glasscheibe des Pfarrhauses wurde eingeschlagen. Als die Stasi dem Pfarrerehepaar schließlich mit Gefängnis drohte, entschieden sich die Eltern von drei Kindern zur Ausreise.
Ausreisewillige “Verräter”: die Reaktion der Kirchenleitung im Osten
In den Augen ihrer östlichen Kirchenleitungen galten jene Glaubensbrüder und -schwestern, die sich wie die Baumgarts in den Westen aufgemacht hatten, als Verräter. Die Gründe für ihre Ausreise oder Flucht spielten bei ihrer moralischen Verurteilung keine Rolle, unabhängig davon, wie schwerwiegend sie waren. Die Leitungen der ostdeutschen Kirchen versuchten, Ausreisen schon im Vorfeld zu verhindern. Den Geistlichen wurde immer wieder ins Gewissen geredet und betont, wie sehr sie vor Ort gebraucht würden. Sie wurden an ihre Ordination, ihr Treueversprechen und ihre Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft erinnert.
Zudem suggerierte man den Ausreisewilligen, sie handelten unchristlich. Ihr Pfarrdienst wurde ideologisch überhöht, wie Deborah Haferland erklärt: "Nämlich, dass auch Leiden, Bewährung und auch Gehorsam in der Nachfolge Christi dazugehören können, wenn es hart auf hart kommt. Das hat man Pfarrpersonen, die in politisch bedrängte Situationen gekommen sind, die Schwierigkeiten hatten in ihren Familien, auch immer wieder gesagt.”
Warum Pfarrerinnen und Pfarrer aus der DDR im Westen nicht arbeiten durften
Im Westen angekommen, standen die ausgereisten Pfarrerinnen und Pfarrer vor neuen Problemen: Gerhard Homuth aus Mecklenburg hatte vor seiner Ausreise beim Landeskirchenamt seine Ordinationsurkunden abgeben müssen, die er im Westen gebraucht hätte, um überhaupt als Pfarrer arbeiten zu können. Als Kirchenbeamter erhielt Homuth im Gegensatz zu anderen Auswanderern aus der DDR zunächst kein Arbeitslosengeld und musste sich als LKW-Fahrer und Betonmischer über Wasser halten. Erst nach vielen Bewerbungen bekam er eine Stelle in der Bayerischen Landeskirche.
Ob mit oder ohne Ordinationsurkunde: Den ausgereisten Theologinnen und Theologen wurde im Westen unmissverständlich klargemacht, dass sie unerwünscht waren: “Die Stasi sind wir losgeworden, aber nicht den langen Arm der ostdeutschen Kirchen und ihrer westdeutschen Solidarpartner”, so Thomas Naumann, der mit seiner Frau 1989 in den Westen ausreiste. Der Hintergrund: Zu DDR-Zeiten hatte jede ostdeutsche Landeskirche eine Partnerkirche im Westen. Der Kirchenpräsident der Landeskirche Anhalt verhinderte so beispielsweise, dass Pfarrerin Christine Baumgart eine kirchliche Anstellung im Westen bekam.
Späte Aufarbeitung: Die EKM und ihr Bußwort
Nach der Wiedervereinigung kümmerten sich die Kirchen in Ost und West wenig um das Thema. Inzwischen hat sich das laut Deborah Haferland zumindest teilweise geändert. 2017 veröffentlichte die Evangelische Kirche Mitteldeutschland (EKM) ein Bußwort.
Darin bedauerte sie Fälle kirchlichen Versagens zu DDR-Zeiten: “Bis heute übernehmen wir als Kirche nicht die nötige Verantwortung für Menschen, die unter Mithilfe oder nach Verrat aus kirchlichen Kreisen inhaftiert, gedemütigt, traumatisiert oder zur Ausreise gedrängt wurden. Dazu gehört auch, dass Pfarrerinnen, Pfarrern und anderen kirchlichen Mitarbeitenden, die in schwerer persönlicher Bedrängung keinen anderen Weg als die Ausreise aus der DDR gesehen haben, die Freigabe zum Dienst in westdeutschen Kirchen verweigert wurde.”
In der Folge versuchte die EKM, das begangene Unrecht auf unterschiedliche Weise zu kompensieren. Die Hilfsangebote reichten von Entschuldigungsschreiben des Bischofs über Gespräche mit Kirchenleiterinnen bis hin zu finanzieller Unterstützung. Dafür wurden 500.000 Euro bereitgestellt. Laut dem Abschlussbericht von 2024 schloss die EKM mit 14 Personen Anerkennungsvereinbarungen. Demnach wurden insgesamt 167.000 Euro ausgezahlt.
Bislang ist die EKM jedoch die einzige Landeskirche in Ost und West, die den oft ungerechten Umgang mit den aus der DDR ausgereisten Pfarrerinnen und Pfarrern aufarbeitet.
Onlinetext: Philipp Jedicke












