IStGH
Auswärtiges Amt: Falscher Eindruck durch Haftanträge gegen Hamas und Israel - CDU-Poltiker Hardt nennt Vorgehen "befremdlich"

Das Vorgehen des Chefanklägers beim Internationalen Strafgerichtshof gegen Israel stößt auch in Deutschland auf Kritik.

21.05.2024
    Der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) im Stadtteil Scheveningen von Den Haag (Niederlande).
    Der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag (picture alliance / Jürgen Schwenkenbecher)
    Das Auswärtige Amt erklärte in Berlin, durch die gleichzeitige Beantragung von Haftbefehlen gegen Israels Regierungschef Netanjahu und Verteidigungsminister Galant auf der einen sowie drei Hamas-Führer auf der anderen Seite sei der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden.
    Der CDU-Außenpolitiker Hardt sagte im Deutschlandfunk, das Vorgehen des Chefanklägers sei befremdlich. Dieser verwechsle Ursache und Wirkung des Gaza-Krieges und gefährde auf diese Weise auch die Autorität des Internationalen Strafgerichtshof. Er entstehe der Eindruck, dass bei der Entscheidung nicht nur juristische Gründe eine Rolle gespielt hätten, sagte Hardt.
    Der Chefankläger des Strafgerichtshofs, Khan, wirft Netanjahu, Galant sowie drei Hamas-Führern Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen beziehungsweise in Israel vor.
    Diese Nachricht wurde am 21.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.