Reporter ohne Grenzen
Ausweisung von ARD-Mitarbeitern aus Russland "willkürliche Vergeltungsmaßnahme"

Die Organisation Reporter ohne Grenzen hat die Ausweisung zweier ARD-Mitarbeiter aus Moskau als willkürliche Vergeltungsmaßnahme bezeichnet.

    Symbolbild eines Mikrofons und einer TV-Kamera der ARD-Senderfamilie
    Das russische Außenministerium begründete die Ausweisung zweier ARD-Mitarbeiter mit einer angeblichen Schließung des Berliner Büros eines russischen Fernsehsenders. (picture alliance / Flashpic / Jens Krick)
    Ihr Sprecher Resch sagte im Deutschlandfunk, es handle sich um einen grundlosen, harten Schritt sowie eine drastische Einschränkung der Pressefreiheit. Russland verbreite mit seinem Ersten Kanal Propaganda des Kreml in Deutschland. Dies sei mit deutschen Interessen nicht vereinbar. Die ARD-Journalisten wiederum berichteten aus Russland nach journalistischen Standards und würden grundlos ausgewiesen.
    Das Außenministerium in Moskau hatte diesen Schritt auf eine angebliche Schließung des Berliner Büros eines russischen Fernsehsenders zurückgeführt. Das Auswärtige Amt wies dies als falsch zurück. Die Bundesregierung habe das Büro des russischen Senders nicht geschlossen, hieß es. Das Berliner Landesamt für Einwanderung hatte fünf Mitarbeitern verschiedener russischer Medien die Aufenthaltserlaubnis verweigert.
    Diese Nachricht wurde am 28.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.