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Europäischer Gerichtshof
Automatische Schufa-Bewertung darf nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit sein

Der Europäische Gerichtshof hat die Nutzung von Verbraucherbewertungen durch die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, begrenzt.

    Symbolbild SchufaAuskunft: Schufa-Logo vor einem Schreibtisch mit Tablet, Taschenrechner und Kontoauszügen
    Informationen über Insolvenzen wird die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, künftig nur noch sechs Monate lang speichern. (IMAGO / U. J. Alexander / IMAGO)
    Die Richter in Luxemburg entschieden, dass Unternehmen und Banken nicht allein aufgrund einer automatisierten Bonitätsprüfung der Schufa über Verträge mit Kunden und die Gewährung von Krediten entscheiden dürften. Hintergrund des Verfahrens ist die Klage eines Deutschen, dem ein Kredit verwehrt wurde. Er hatte die Schufa aufgefordert, den Eintrag über ihn zu löschen und ihm Zugang zu den Daten zu gewähren.
    Bundesverbraucherschutzministerin Lemke begrüßte die EuGH-Entscheidung. Wer einen Vertrag abschließe, müsse sich darauf verlassen können, dass dieser nicht maßgeblich durch eine Maschine abgelehnt werde, sagte die Grünen-Politikerin. Geldhäuser, Versandhändler, Mobilfunkunternehmen oder Energieversorger erkundigen sich bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit ihrer Kundschaft. Auf der Basis gesammelter Daten geben sie eine Einschätzung ab, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Verbraucher Zahlungsverpflichtungen erfüllen wird.
    Diese Nachricht wurde am 07.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.