
Die Richter in Luxemburg entschieden, dass Unternehmen und Banken nicht allein aufgrund einer automatisierten Bonitätsprüfung der Schufa über Verträge mit Kunden und die Gewährung von Krediten entscheiden dürften. Hintergrund des Verfahrens ist die Klage eines Deutschen, dem ein Kredit verwehrt wurde. Er hatte die Schufa aufgefordert, den Eintrag über ihn zu löschen und ihm Zugang zu den Daten zu gewähren.
Bundesverbraucherschutzministerin Lemke begrüßte die EuGH-Entscheidung. Wer einen Vertrag abschließe, müsse sich darauf verlassen können, dass dieser nicht maßgeblich durch eine Maschine abgelehnt werde, sagte die Grünen-Politikerin.
Diese Nachricht wurde am 07.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
