Als dieser Stein den spanischen Politikern vom Herzen fiel, war in Madrid durchaus ein leichtes Beben zu spüren. So groß war die Erleichterung über den Spruch der Richter des Europäischen Menschengerichtshofs in Straßburg. Innenminister Alfredo Rubalcaba erklärte:
"Das Gericht hat das spanische Parteiengesetz gestützt. Das heißt, in unserem Land wird es keine Parteien mehr geben, die die Gewalt verteidigen. Nie mehr! Das Gesetz stärkt die Demokratie und ihre Grundprinzipien. Und das allererste Prinzip ist, dass in der Politik allein das Wort gilt. Und nur das Wort! Weder Bomben, noch Pistolen, nicht einmal Drohungen sind erlaubt."
Vor zwei Jahren hatte Batasuna die Zulassung der Klage vor dem Europäischen Menschengerichtshof gegen ihr Verbot als einen ersten Erfolg im Kampf gegen das aus ihrer Sicht undemokratische Parteiengesetz gewertet. Selbst der UN-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Martin Scheinin, hatte kritisiert, die Formulierungen des Textes ermöglichten willkürliche Verbote. Eine Rüge vom Gerichtshof für Menschenrechte für Spanien schien daher nicht ausgeschlossen, das Land wäre plötzlich als ein Willkürstaat verurteilt worden. Die Sprecherin der baskischen Regionalregierung, Indoia Mendía, erklärte darum nach dem Richterspruch.
"Das Urteil belegt, dass Spanien ein Rechtsstaat ist, in dem die Menschrechte respektiert werden. Trotz der Stimmen, die in der Vergangenheit immer wieder das Gegenteil behauptet haben. Und das Urteil ist auch Beleg für die Rechtsstaatlichkeit des Parteiengesetzes."
Die Richter fällten ihr Urteil einstimmig. Die Illegalisierung Batasunas sei eine dringende soziale Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft zum Schutze anderer gewesen, heißt es in der Begründung, Batasuna ein Instrument der Terrorstrategie der ETA. Eine Partei, die die demokratischen Spielregeln nicht akzeptiere, könne sich nicht auf den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen. Spaniens Parteiengesetz verbiete zudem keine Ideologien, erklärten die Richter. Ganz ähnlich argumentieren spanische Politiker schon seit Jahren. So sagte Patxi López, der nach der Illegalisierung Batasunas und ihrer Nachfolgeorganisationen als erster Sozialist baskischer Ministerpräsident wurde, schon vor den jüngsten Parlamentswahlen im Baskenland im März:
"Jeder kann hier die Ideologien wählen, die er möchte, auch die Unabhängigkeit. Das einzige, was nicht gewählt werden kann, ist der Terrorismus, sind die Leute, die ihre Ziele mit Gewalt durchsetzen wollen. Es sind keine Ideologien oder politischen Ziele verboten. Lediglich wurde der Gewalt der Nährboden entzogen."
Fast neun Prozent der Basken folgten dem Aufruf Batasunas bei den letzten Wahlen und wählten ungültig. Das hätte bei einer Zulassung der Partei sieben Abgeordneten entsprochen. Einen Hinweis darauf, dass keine bestimmte Politik verboten worden sei, sehen die Richter des Menschengerichtshofs in Straßburg in der Partei Aralar. Sie fordert - wie Batasuna - ein sozialistisches und unabhängiges Baskenland. Aber die Partei distanziert sich - anders als Batasuna - von der Gewalt. Ihre Sprecherin Aintzane Ezenarro erklärt:
"Ich rufe die Leute bei Batasuna dazu auf: Sie müssen sich ganz eindeutig von der ETA lossagen. Sie sollen uns das, was sie uns hinter vorgehaltener Hand zuflüstern, in aller Öffentlichkeit sagen. Sie sollen endlich Politik machen, Antworten suchen auf die alltäglichen Probleme der Basken. Das ist das Allerschlimmste. Sie leben in eine Zensur, die es ihnen unmöglich macht, zu sagen, was sie denken."
Doch solche Appelle verhallen schon seit Jahren ungehört. Auch nach dem Richterspruch des Gerichtshofs für Menschenrechte blieb Batasuna ihrem offiziellen Sprachgebrauch, den die Partei schon seit Jahren pflegt und der eine Kritik an der ETA oder eine Distanzierung vom Terror ausschließt. Batasuna-Sprecher Arnaldo Otegi sagte:
"Das Urteil rechtfertigt die Beschneidung der Bürgerrechte in Europa und im Baskenland. Er bekräftigt die politische Apartheid gegenüber uns Linksnationalisten und Zehntausenden Basken."
Dabei könnte Kritik aus den eigenen Reihen ein Ende des Terrors der ETA durchaus beschleunigen.
Doch so lange Batasuna dazu nicht fähig ist, wird die Partei wohl auch weiterhin als Teil der ETA angesehen und verboten bleiben. In dieser Haltung fühlt sich Spaniens Innenminister Rubalcaba nach dem Richterspruch in Straßburg bestärkt:
"Entweder sie verurteilen die Gewalt oder überzeugen die ETA, die Waffen niederzulegen. So lange sie keines von beidem machen, werden sie in keinem demokratischen Parlament mehr vertreten sein. Weder in Spanien, noch im Baskenland und auch in keinem baskischen Dorf."
"Das Gericht hat das spanische Parteiengesetz gestützt. Das heißt, in unserem Land wird es keine Parteien mehr geben, die die Gewalt verteidigen. Nie mehr! Das Gesetz stärkt die Demokratie und ihre Grundprinzipien. Und das allererste Prinzip ist, dass in der Politik allein das Wort gilt. Und nur das Wort! Weder Bomben, noch Pistolen, nicht einmal Drohungen sind erlaubt."
Vor zwei Jahren hatte Batasuna die Zulassung der Klage vor dem Europäischen Menschengerichtshof gegen ihr Verbot als einen ersten Erfolg im Kampf gegen das aus ihrer Sicht undemokratische Parteiengesetz gewertet. Selbst der UN-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Martin Scheinin, hatte kritisiert, die Formulierungen des Textes ermöglichten willkürliche Verbote. Eine Rüge vom Gerichtshof für Menschenrechte für Spanien schien daher nicht ausgeschlossen, das Land wäre plötzlich als ein Willkürstaat verurteilt worden. Die Sprecherin der baskischen Regionalregierung, Indoia Mendía, erklärte darum nach dem Richterspruch.
"Das Urteil belegt, dass Spanien ein Rechtsstaat ist, in dem die Menschrechte respektiert werden. Trotz der Stimmen, die in der Vergangenheit immer wieder das Gegenteil behauptet haben. Und das Urteil ist auch Beleg für die Rechtsstaatlichkeit des Parteiengesetzes."
Die Richter fällten ihr Urteil einstimmig. Die Illegalisierung Batasunas sei eine dringende soziale Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft zum Schutze anderer gewesen, heißt es in der Begründung, Batasuna ein Instrument der Terrorstrategie der ETA. Eine Partei, die die demokratischen Spielregeln nicht akzeptiere, könne sich nicht auf den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen. Spaniens Parteiengesetz verbiete zudem keine Ideologien, erklärten die Richter. Ganz ähnlich argumentieren spanische Politiker schon seit Jahren. So sagte Patxi López, der nach der Illegalisierung Batasunas und ihrer Nachfolgeorganisationen als erster Sozialist baskischer Ministerpräsident wurde, schon vor den jüngsten Parlamentswahlen im Baskenland im März:
"Jeder kann hier die Ideologien wählen, die er möchte, auch die Unabhängigkeit. Das einzige, was nicht gewählt werden kann, ist der Terrorismus, sind die Leute, die ihre Ziele mit Gewalt durchsetzen wollen. Es sind keine Ideologien oder politischen Ziele verboten. Lediglich wurde der Gewalt der Nährboden entzogen."
Fast neun Prozent der Basken folgten dem Aufruf Batasunas bei den letzten Wahlen und wählten ungültig. Das hätte bei einer Zulassung der Partei sieben Abgeordneten entsprochen. Einen Hinweis darauf, dass keine bestimmte Politik verboten worden sei, sehen die Richter des Menschengerichtshofs in Straßburg in der Partei Aralar. Sie fordert - wie Batasuna - ein sozialistisches und unabhängiges Baskenland. Aber die Partei distanziert sich - anders als Batasuna - von der Gewalt. Ihre Sprecherin Aintzane Ezenarro erklärt:
"Ich rufe die Leute bei Batasuna dazu auf: Sie müssen sich ganz eindeutig von der ETA lossagen. Sie sollen uns das, was sie uns hinter vorgehaltener Hand zuflüstern, in aller Öffentlichkeit sagen. Sie sollen endlich Politik machen, Antworten suchen auf die alltäglichen Probleme der Basken. Das ist das Allerschlimmste. Sie leben in eine Zensur, die es ihnen unmöglich macht, zu sagen, was sie denken."
Doch solche Appelle verhallen schon seit Jahren ungehört. Auch nach dem Richterspruch des Gerichtshofs für Menschenrechte blieb Batasuna ihrem offiziellen Sprachgebrauch, den die Partei schon seit Jahren pflegt und der eine Kritik an der ETA oder eine Distanzierung vom Terror ausschließt. Batasuna-Sprecher Arnaldo Otegi sagte:
"Das Urteil rechtfertigt die Beschneidung der Bürgerrechte in Europa und im Baskenland. Er bekräftigt die politische Apartheid gegenüber uns Linksnationalisten und Zehntausenden Basken."
Dabei könnte Kritik aus den eigenen Reihen ein Ende des Terrors der ETA durchaus beschleunigen.
Doch so lange Batasuna dazu nicht fähig ist, wird die Partei wohl auch weiterhin als Teil der ETA angesehen und verboten bleiben. In dieser Haltung fühlt sich Spaniens Innenminister Rubalcaba nach dem Richterspruch in Straßburg bestärkt:
"Entweder sie verurteilen die Gewalt oder überzeugen die ETA, die Waffen niederzulegen. So lange sie keines von beidem machen, werden sie in keinem demokratischen Parlament mehr vertreten sein. Weder in Spanien, noch im Baskenland und auch in keinem baskischen Dorf."