
Bauhaus teilte dem Deutschlandfunk mit, die Teillegalisierung von Cannabis habe "gegenwärtig keinen Einfluss auf die aktuelle Sortimentsgestaltung". Bis auf weiteres werde Bauhaus das Hanfgewächs weder als Samen noch als Pflanze anbieten.
Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisgesetz, das am Ostermontag in Kraft tritt, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben eine frühere Version der Meldung um eine Stellungnahme von Bauhaus ergänzt, die die Berichterstattung einer Nachrichtenagentur präzisiert hat.
Diese Nachricht wurde am 31.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
