
Das bayrische Kabinett beschloss in München die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates. Sprache müsse klar und verständlich sein, sagte der Chef der Staatskanzlei in München, Herrmann. Eine ideologisch geprägte Sprache etwa beim Gendern habe dagegen eine exkludierende Wirkung. In bestimmten gesellschaftlichen Milieus gebe es zudem viele missionarische Nutzer bei der Verwendung der Sprache, was nicht mit einer offenen Gesellschaft vereinbar sei.
Nach der Regelung sind Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie ein Stern oder ein Doppelpunkt ausdrücklich unzulässig.
Der Deutsche Lehrerverband begrüßte das Verbot. Im amtlichen Sprachgebrauch gehe es immer auch darum, deutlich zu machen, dass alle Menschen gemeint seien und nicht nur einzelne Gruppen, sagte Verbandspräsident Düll der Deutschen Presse-Agentur.
Diese Nachricht wurde am 19.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
