Dazu präsentierte das Land im Bundesrat einen Entschließungsantrag, der zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen wurde. Bayern begründete den Vorstoß mit ungleichen Arbeitsbedingungen in dem Bereich. Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen Leiharbeitnehmern in der Pflege mehr Zugeständnisse als Einrichtungen ihrer Stammbelegschaft - insbesondere bei Bezahlung und Einsatzzeiten in Nacht- oder Wochenendschichten. Gemäß dem bayerischen Antrag sollen Kliniken, Altenpflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste in die Lage versetzt werden, Leiharbeit nur noch in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen zu müssen. Denkbar sei auch eine Art bundesweiter Vergütungsdeckel, der es Leiharbeitsunternehmen erschwere, mit höheren Zahlungen Pflegekräfte abzuwerben.
Diese Nachricht wurde am 16.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
