
Das sagte Kunstminister Blume (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. "Für mich ist klar, dass wir das Bild vorlegen, sobald es das Schiedsgericht gibt", so Blume. Er begründet das damit, dass die bisher zuständige Beratende Kommission laut Bund-Länder-Beschluss vom Mittwoch künftig von einem Schiedsgericht abgelöst werden soll. Dies sei die Grundlage, diesen Schritt zu gehen.
Im Jahr 2009 erhoben die Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy erstmals öffentlich Anspruch auf das Gemälde "Madame Soler", das sich seit den 1960er Jahren im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen befindet. Es sei Nazi-Raubkunst und sie die rechtmäßigen Eigentümer, erklärten die Erben. Der Freistaat Bayern sieht das anders und blockierte jahrelang ein Einschalten der für solche Streitigkeiten zuständigen Beratenden Kommission.
Diese Nachricht wurde am 14.03.2024 im Programm Deutschlandfunk Kultur gesendet.
