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Bayerns Klage gegen Volkswagen
"Die Rechte des Aktionärs sind in Niedersachsen die gleichen"

Der niedersächsische FDP-Politiker Jörg Bode sieht in der Beteiligung Niedersachsens am Volkswagen-Konzern eine ähnliche Konstellation wie in Bayern. Das Land müsse daher überprüfen, inwieweit es selbst auch zu einer Schadenersatzklage wegen der Abgas-Affäre verpflichtet ist, sagte Bode im DLF.

Jörg Bode im Gespräch mit Ann-Kathrin Büüsker | 03.08.2016
    Der niedersächsische FDP-Landtagsabgeordnete Jörg Bode.
    Der niedersächsische FDP-Landtagsabgeordnete Jörg Bode. (picture alliance / dpa / Holger Hollemann)
    Nach Meinung des ehemaligen niedersächsischen Wirtschafts- und Verkehrsministers Jörg Bode (FDP) ist es für Niedersachsen dringend geboten, ein Rechtsgutachten zu einer möglichen Schadenersatzklage gegen Volkswagen einzuholen. Bayern hat eine solche Klage bereits angekündigt. Es gehe auch um Fristen, die abliefen, betonte Bode.
    Bei der Klage gegen den Autokonzern geht es um aktienrechtliche Fragen. "Niedersachsen hat eine Landesgesellschaft, eine GmbH, die die Aktien des Landes und des Steuerzahlers gebündelt hat und auch Aktien einer Stiftung vertritt - von daher eine ähnliche Konstellation wie beim Pensionsfonds in Bayern", erklärte Bode. Und die Rechte der Aktionäre seien in Niedersachsen schließlich ebenfalls die gleichen wie in Bayern. Niedersachsen hält 20 Prozent der VW-Aktien.
    VW-Aktien hatten nach Bekanntwerden der Manipulationen an Dieselfahrzeugen zwischenzeitlich mehr als 40 Prozent an Wert verloren. Dadurch sind dem bayerischen Pensionsfonds nach Angaben von Finanzminister Markus Söder Aktienkursverluste in Höhe von 700.000 Euro entstanden. Bayern hat nun eine Schadenersatzklage gegen den Autokonzern angekündigt, weil dieser gegen seine Mitteilungspflicht verstoßen und die Anleger nicht sofort über Unregelmäßigkeiten informiert habe.

    Das Interview in voller Länge:
    Ann-Kathrin Büüsker: 700.000 Euro, um diese Summe fühlt Bayern sich betrogen von Volkswagen. Deshalb will das Land nun auf Schadenersatz klagen. Es geht dabei um einen Pensionsfonds des Freistaates mit Aktien von VW. Und weil das Unternehmen – so die Argumentation aus Bayern – letztes Jahr im Zuge des Abgasskandals gegen seine Mitteilungspflicht verstoßen habe, seien diese Verluste eben beim Fallen des Aktienkurses zustande gekommen. Darüber möchte ich nun sprechen mit Jörg Bode, stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender im niedersächsischen Landtag und früherer Wirtschafts- und Verkehrsminister in Hannover. Guten Morgen, Herr Bode!
    Jörg Bode: Guten Morgen, Frau Büüsker!
    Büüsker: Herr Bode, Sie als ehemaliges Aufsichtsratsmitglied von Volkswagen, gibt es von Ihrer Seite Applaus für diesen Schritt aus Bayern?
    Bode: Nun, das ist etwas, was man glaube ich nicht mit Applaus versehen muss, sondern das ist eine logische Konsequenz aufgrund des Handelns, des fehlerhaften und falschen Handelns von Volkswagen. Es ist ja auch nicht die erste Klage, die dieses Ziel verfolgt, sondern das ist eine von vielen und der Schaden summiert sich da ja schon auf mehrere Milliarden.
    Büüsker: Aber es ist ja schon ein bisschen schizophren, dass Bayern jetzt klagt und gleichzeitig fällt der Verkehrsminister Dobrindt aus Bayern ja nicht besonders durch seinen Aufklärungswillen in der ganzen Abgasaffäre auf.
    Bode: Nun, die Klage von Bayern hat ja auch nicht den, sage ich mal, Diesel-technischen Hintergrund, sondern es geht um eine aktienrechtliche Fragestellung, nämlich inwieweit werden Aktionäre von Unternehmen durch rechtzeitige Information über kursrelevante Ereignisse geschützt? Und hier gibt es eine klare Pflichtverletzung von Volkswagen, die ist auch schon vom BaFin - vom Bundesamt für Finanzaufsicht - festgestellt worden und auch nicht als Lappalie abgetan worden, sondern man hat Strafanzeige gegen den Vorstand eingereicht. Von daher kein Kavaliersdelikt.
    "Wir brauchen neue Prüf- und Testverfahren"
    Büüsker: Also Pflichtverletzung bei Volkswagen, können wir einen Haken dran machen. Haben wir auch eine Pflichtverletzung beim Bundesverkehrsminister?
    Bode: Nun, der Bundesverkehrsminister ist ja nicht für die aktienkursrelevanten Dinge zuständig, der Bundesverkehrsminister ist für die …
    Büüsker: Nee, aber er ist für die Aufklärung der Dieselgate-Affäre zuständig.
    Bode: … Aufklärung der Diesel-Thematik unter anderem zuständig, genau wie auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig zuständig ist und auch die Hauptzuständigkeit hat. Von daher, glaube ich, müssen wir sehen, dass wir neue Prüf- und Testverfahren brauchen, auch neue Kontrollmechanismen brauchen, für einen Vorgang, den auch so glaube ich niemand für möglich gehalten hat.
    Büüsker: Was bedeutet diese angekündigte Klage aus Bayern jetzt für das Land Niedersachsen aus Ihrer Sicht?
    Bode: Nun, Niedersachsen ist ja nicht verklagt, sondern das ist Volkswagen. Aber da Land Niedersachsen muss jetzt dringend auch rechtlich überprüfen lassen, inwieweit man selber genauso wie Bayern verpflichtet ist, eine Schadensersatzklage einzureichen. Denn Niedersachsen hat eine Landesgesellschaft, eine GmbH, die Aktien des Landes und des Steuerzahlers gebündelt hat und auch Aktien einer Stiftung vertritt. Von daher eine ähnliche Konstruktion, wie sie beim Pensionsfonds in Bayern tatsächlich auch vorliegt. Deshalb ist es dringend geboten, weil auch Fristen ablaufen, hier ein Rechtsgutachten einzubringen.
    Büüsker: Das heißt, sehen Sie hier die Notwendigkeit, dass auch Niedersachsen über eine Klage nachdenkt?
    Bode: Also, zumindest muss man es wirklich seriös prüfen lassen und beurteilen lassen. Man kann das nicht so lapidar machen wie der Finanzminister gestern vor der Presse, mit einfachen Witzen abtun. Es ist ein ernster Hintergrund, den wir hier tatsächlich haben, es geht wie gesagt auch um Aktien, die für eine Stiftung verwahrt werden. Von daher muss man es genau prüfen. Ich kann nicht beurteilen, inwieweit das Land genau wie Bayern verpflichtet ist, eine Klage einzureichen, aber wir fordern diese unabhängige Prüfung bereits seit Monaten ein und bisher kommt von der Landesregierung nichts.
    Büüsker: Finanzminister Schneider argumentiert ja so, dass Niedersachsen ein strategischer Anleger bei Volkswagen sei, das heißt, man kaufe und verkaufe nicht, mache also so gesehen auch keine Verluste. Wie stehen Sie zu dieser Erklärung?
    Bode: Das Aktienrecht unterscheidet ja nicht zwischen strategischen und nicht strategischen Anlegern, das Aktienrecht kennt einen Aktionär und der Aktionär hat Rechte. Und die Rechte sind in Bayern die gleichen wie in Niedersachsen.
    "Volkswagen hat eine Reihe von Problemfeldern"
    Büüsker: Wird das Ganze langsam existenzgefährdend für Volkswagen?
    Bode: Nun, die 700.000 Euro allein genommen natürlich nicht. Man muss allerdings sehen, dass Volkswagen ja eine Reihe von Problemfeldern hat, die man auch noch nicht ausreichend abarbeitet. Da sind die zivilrechtlichen Ansprüche, die in Amerika sehr teuer bisher abgegolten werden können, so sieht es zumindest aus, es gibt aber auch noch strafrechtliche, deren Dimensionen in Amerika überhaupt auch noch nicht feststehen. Wir haben die Problemlage, dass die Kunden einen großen Vertrauensverlust haben in Europa, weil sie halt als Kunden zweiter Klasse behandelt werden und es ja nicht mal ein geringstes Entgegenkommen tatsächlich gibt. Es gibt die Staatsanwaltschaft Braunschweig, die erklärt hat, eine Gewinnabschöpfung vornehmen zu wollen. Gewinnabschöpfung kann in die hohen Milliardenbeträge gehen, so hat es das Justizministerium in Niedersachsen erklärt. Von daher, es gibt eine Reihe von Problemlagen und Volkswagen muss hier dringend für, sage ich mal, Klärung tatsächlich sorgen, damit man sich dem normalen Geschäft, nämlich dem Entwickeln und Bauen von Autos widmen kann.
    Büüsker: Dann lassen Sie mich die Frage noch mal wiederholen: Schätzen Sie das als existenzgefährdend für Volkswagen ein, wenn das alles so kommt?
    Bode: Ich glaube, die Frage wird nur über die Staatsanwaltschaft Braunschweig, sprich welche Abschöpfungsverfahren man anwenden will, und die Frage der Strafzahlungen in Amerika zu beantworten sein, und beides ist heute nicht greifbar. Man weiß, es wird viele Milliarden kosten, es wird Volkswagen nicht nur sehr wehtun, sondern sicherlich auch sehr stark bei Investitionen in der Zukunft zurückwerfen in der nächsten Zeit. Von daher ist ein deutlicher Schaden zu sehen und man muss sagen, es wäre besser gewesen, in der Vergangenheit ein paar Autos weniger in Amerika zu verkaufen, aber dafür keine Schummelsoftware einzusetzen.
    "Zu unserer Zeit gab es keine derartigen Rückrufaktionen"
    Büüsker: Herr Bode, Sie saßen ja ehemals auch im Aufsichtsrat von Volkswagen. Welche Verantwortung in dieser ganzen Sache sehen Sie bei sich?
    Bode: Nun, es ist so, dass der Aufsichtsrat zu meiner Zeit keine Anhaltspunkte hatte, dass etwas in Amerika und auch in anderen Autos in Europa dann folglich im Argen liege. Das ist anders als dann im Jahr 2014, als auf einmal diese Rückrufaktion zur, sage ich mal, Perfektionierung des Betrugs der amerikanischen Behörden eingeleitet worden ist. Wenn man alle Autos in einem wichtigen Zielmarkt in die Werkstadt zurückruft, dann wäre es auch die Sache des Aufsichtsrats gewesen, da mal dahinterzuschauen. Zu unserer Zeit gab es keine derartigen Rückrufaktionen und auch keine Presseberichte oder ähnliche Untersuchungen, die veröffentlicht worden sind, dass man sagen muss, da könnte man mal nachschauen. Von daher sind wir auch vom Vorstand in dieser Frage halt immer im Unklaren gelassen worden.
    Büüsker: Sie haben eben das Zivilrecht angesprochen, in Amerika werden wohl diverse Fahrzeughalter entschädigt werden. Wenn wir jetzt darauf gucken, dass hier in Deutschland unter Umständen Aktionäre entschädigt werden wegen den Verlusten, die sie erlitten haben, müssten nicht eigentlich auch die Fahrzeughalter hier in Deutschland entschädigt werden in dieser Sache?
    Bode: Also, es ist so, dass Deutschland eine andere Rechtsgrundlage hat als die Vereinigten Staaten von Amerika, da ist so. Aber ich sage ja auch schon seit einiger Zeit, Volkswagen selbst hat ein großes Interesse daran, zufriedene Kunden auch in Europa zu haben und auch zu behalten. Und da ist ein einfaches Vorlesen der Paragrafen nicht ausreichend und hier sollte man in der Tat den Kunden in Europa nicht als Kunden zweiter Klasse behandeln, sondern hier auch zumindest ein Angebot machen, das ein Zeichen setzt, dass man verstanden hat, dass das, was man in der Vergangenheit gemacht hat, nicht in Ordnung war und nicht geht. Also, ich meine, es ist ja noch nicht mal so, dass eine Inspektion angeboten wird, es wird ja null angeboten. Und dass der Kunde damit nicht zufrieden ist, das kann ich verstehen. Dass Kunden, die heute versuchen, ihr Auto zu verkaufen, gar nicht mehr Käufer finden für ein Auto, das muss auch mal in Wolfsburg gesehen werden und da muss man halt Lösungen anbieten.
    "Auch in Europa ein faires Angebot auf den Tisch legen"
    Büüsker: Das heißt, im Sinne der Kundenzufriedenheit wäre es im Sinne des Unternehmens, sich tatsächlich um seine Kunden ein bisschen besser zu kümmern?
    Bode: Ja, und sowohl um den Einzelkunden als auch den Großkunden mit Flotten. Da ist ja die Deutsche See deutlich geworden und hat mal veröffentlicht, wie auf einmal sich der Umgang verändert hat. Vorher war man gemeinsamer Partner für die, sage ich mal, Umweltzertifizierung einer Lkw-Flotte und auf einmal steigt Volkswagen dort auf einen anderen Verhandlungsmodus und es sprechen nur noch Juristen anstatt die Kundenbetreuer. Also, da sollte man in der Tat noch mal in sich gehen und auch in Europa ein faires Angebot auf den Tisch legen.
    Büüsker: Danke schön, Herr Bode! Jörg Bode war das, stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender im niedersächsischen Landtag und bis 2013 Wirtschafts- und Verkehrsminister von Niedersachsen.
    Bode: Herzlichen Dank!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.