
Sie verstoße gegen die Landesverfassung, speziell gegen das Rechtsstaatsprinzip und die Wissenschaftsfreiheit. Eine solche Verpflichtung mit Verteidigungsbezug könne die Landesregierung gar nicht anordnen. Das sei vielmehr allein Sache des Bundes. Die nun für nichtig erklärte Regelung sieht vor, dass bayerische Hochschulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssen, wenn dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist. Geklagt hatten unter anderem die Bildungsgewerkschaft GEW und die Deutsche Friedensgesellschaft in Bayern.
Diese Nachricht wurde am 13.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
