
Laut Urteil haften nur die Autohersteller für Schadenersatz, wenn der Dieselmotor im Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die die Abgase in einem zu kleinen Temperaturbereich reinigt. Der Hersteller des eingebauten Motors könne dagegen nicht verklagt werden, betonte der BGH. Der Autohersteller stelle die Bescheinigung dafür aus, dass der Wagen den Vorgaben der EU entspreche. Damit habe der Hersteller des Motors nichts zu tun. (AZ: VI a ZR 1119/22)
Im dem Rechtsstreit hatte ein Kunde einen gebrauchten Porsche mit einem darin verbauten Audi-Motor mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft. Die Klage gegen Audi wurde in letzter Instanz und somit rechtskräftig abgewiesen.
Diese Nachricht wurde am 10.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.