
Damit sollen Nachwuchswissenschaftler besser vor Kurzzeitverträgen und immer neuen Befristungen geschützt werden. Die Reform sieht die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten für die Qualifizierungsphase vor der Promotion und danach vor. Zudem sollen Promovierte künftig für maximal vier statt bislang sechs Jahre befristet beschäftigt werden dürfen. Laut dem Forschungsministerium waren zuletzt an staatlichen Hochschulen von insgesamt 227.000 hauptberuflich wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten 178.000 nur befristet angestellt.
Das Kabinett befasst sich außerdem mit Gesetzesplänen von Gesundheitsminister Lauterbach, die Deutschland als Pharmastandort attraktiver machen sollen. Dabei geht es etwa um Erleichterungen bei Studien für neue Produkte.
Diese Nachricht wurde am 27.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
