"Letzte Generation"
Berliner Gericht bestätigt Veurteilung wegen Nötigung - Klage wegen Farbattacke auf Brandenburger Tor

Die Teilnahme an einer Straßenblockade der Klimaaktivisten-Gruppe "Letzte Generation" in Berlin ist letztinstanzlich als Nötigung eingestuft worden.

    Aktivisten in Warnwesten sitzen in einer Reihe auf der Straße, umgeben von Autos.
    Eine Straßenblockade der Protestgruppe "Letzte Generation" in Berlin - ein Teilnehmer einer solchen Aktion am 11. Februar 2022 ist nun rechtskräftig wegen Nötigung verurteilt worden. (picture alliance / dpa / Carsten Koall)
    Das Berliner Kammergericht bestätigte eine entsprechende Verurteilung eines heute 62-Jährigen aus zwei Vorinstanzen. Es reduzierte die Geldstrafe gegen den Aktivisten allerdings auf 600 Euro, da er sich anders als andere der Blockadeteilnehmer nicht an der Straße festgeklebt hatte. Das Gericht betonte, dass bei Straßenblockaden keine pauschalen Bewertungen getroffen werden dürften, sondern Umstände wie Dauer, Ausmaß sowie Motive der Angeklagten betrachtet werden müssten. Unter Juristen gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob solche Blockaden den Straftatbestand der Nötigung erfüllen.
    In einem separaten Verfahren müssen sich 13 Klimaschutzaktivisten wegen der Farbattacke auf das Brandenburger Tor verantworten. Rund fünf Monate nach der Aktion reichte das Land Berlin eine entsprechende Zivilklage ein. Es fordert mit Verweis auf die Reinigungskosten rund 142.000 Euro von den Beklagten.
    Diese Nachricht wurde am 21.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.