Das Berliner Kammergericht bestätigte eine entsprechende Verurteilung eines heute 62-Jährigen aus zwei Vorinstanzen. Es reduzierte die Geldstrafe gegen den Aktivisten allerdings auf 600 Euro, da er sich anders als andere der Blockadeteilnehmer nicht an der Straße festgeklebt hatte. Das Gericht betonte, dass bei Straßenblockaden keine pauschalen Bewertungen getroffen werden dürften, sondern Umstände wie Dauer, Ausmaß sowie Motive der Angeklagten betrachtet werden müssten. Unter Juristen gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob solche Blockaden den Straftatbestand der Nötigung erfüllen.
In einem separaten Verfahren müssen sich 13 Klimaschutzaktivisten wegen der Farbattacke auf das Brandenburger Tor verantworten. Rund fünf Monate nach der Aktion reichte das Land Berlin eine entsprechende Zivilklage ein. Es fordert mit Verweis auf die Reinigungskosten rund 142.000 Euro von den Beklagten.
Diese Nachricht wurde am 21.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.