
Der Kläger und der Verein bezeichnen die Genderschreibweise als Ideologie. Lehrer und Schulen hätten "neutral zu sein", erklärte der Vereinsvorsitzende Walter Krämer: "Schüler jeden Alters müssen eine Sprache lernen, die normiert ist und überall verstanden wird." Die Genderschreibweise weiche von der amtlichen Rechtschreibung ab.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte anders entschieden: Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass die Schulaufsicht gegen gendergerechte Sprache einschreiten müsse. Die Schulleitungen hätten Lehrkräften das Gendern im Unterricht freigestellt und zugleich darauf hingewiesen, dass die Rechtschreibregeln einzuhalten seien, stellte das Gericht klar. Auch sei eine genderneutrale Kommunikation mit Eltern- und Schülerschaft nicht zu beanstanden.
Diese Nachricht wurde am 06.04.2023 im Programm Deutschlandfunk Kultur gesendet.