Karlsruhe
BGH: Abmahnung wegen Fototapeten unzulässig

Wer Bilder im Internet veröffentlicht, auf denen eine Fototapete zu sehen ist, verletzt damit keine Urheberrechte.

    Inneneinrichtung mit weissem Ledersofa vor Fototapete mit Wolkenkratzermotiv
    Bilder von Fototapeten dürfen laut BGH im Internet veröffentlicht werden. (picture alliance / blickwinkel / McPHOTO / M. Gann / McPHOTO / M. Gann)
    Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und damit Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Die Fototapeten seien zur Dekoration von Wänden gedacht, hieß es zur Begründung. Die Urheber müssten deshalb damit rechnen, dass Aufnahmen der Wände auch online zu sehen seien. Geklagt hatte das Unternehmen eines Fotografen, das solche Tapeten verkauft. Es verlangte unter anderem Schadenersatz von einer Frau, die auf Facebook Videos ihrer Wohnung
    veröffentlicht hatte.
    Diese Nachricht wurde am 11.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.