Samstag, 04. Mai 2024

Bundesgerichtshof
BGH bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für Wettbewerb

Das Bundeskartellamt darf Amazon weiter als ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung einstufen. Das entschied der [Bundesgerichtshof|https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024097.html] in Karlsruhe. Eine Beschwerde des US-Unternehmens wiesen die Richter zurück. Damit darf das Bundeskartellamt Amazon stärker kontrollieren.

23.04.2024
    Die Fassade der Amazon Deutschland Zentrale in München mit dem Firmen-Logo.
    BGH bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für Wettbewerb (picture alliance / Sven Simon / Frank Hoermann )
    Zur Begründung hieß es von dem Gericht, die Feststellung des Kartellamtes setze keine konkrete Gefahr für den Wettbewerb voraus. Vielmehr reiche dafür das Vorliegen der strategischen Möglichkeiten aus. So sei Amazon auf einer Vielzahl miteinander verbundenen Märkten tätig und habe zugleich eine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für Online-Dienstleistungen für gewerbliche Händler. Auch verfüge Amazon über einen überragenden Zugang zu wettbewerbsrelevanten Informationen wie etwa Kunden- und Nutzerdaten.
    Diese Nachricht wurde am 23.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.