Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Eine Beschwerde des US-Unternehmens wiesen die Richter zurück. Zur Begründung hieß es, die Feststellung des Kartellamtes setze keine konkrete Gefahr für den Wettbewerb voraus. Vielmehr reiche dafür das Vorliegen der strategischen Möglichkeiten aus.
So sei Amazon auf einer Vielzahl miteinander verbundener Märkte tätig und habe zugleich in Deutschland eine beherrschende Stellung im Bereich Online-Dienstleistungen für gewerbliche Händler. Auch verfüge Amazon über einen überragenden Zugang zu wettbewerbsrelevanten Informationen wie etwa Kunden- und Nutzerdaten. Das Bundeskartellamt darf auf Grundlage der befristeten Feststellung Amazon stärker kontrollieren.
Diese Nachricht wurde am 24.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.