Karlsruhe
BGH bestätigt Freispruch nach Brandanschlag auf Asylunterkunft in Saarlouis

Im Fall des Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis im Jahr 1991 hat der Bundesgerichtshof den Freispruch für einen Mitangeklagten bestätigt.

    Ein Justizvollzugsbeamter führt einen Mann, dem Beihilfe zum Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord vorgeworfen wird, in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Koblenz.
    BGH bestätigt Freispruch nach Brandanschlag in Saarlouis (Thomas Frey/dpa)
    Der BGH in Karlsruhe verwarf die Revision der Bundesanwaltschaft gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aus dem vergangenen Jahr. Die Richter seien zurecht davon ausgegangen, dass dem Angeklagten kein "Gehilfenvorsatz" habe nachgewiesen werden können, hieß es. Der Freispruch ist damit rechtskräftig.
    Bei dem Brandanschlag in Saarlouis im September 1991 war der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus Ghana getötet worden. Der Brandstifter wurde wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.
    Diese Nachricht wurde am 07.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.