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BGH-Entscheidung
Pauschales Kuttenverbot verworfen

Im Kampf um ihre symbolträchtigen Lederwesten haben Rocker vom Bundesgerichtshof teilweise recht bekommen. Sie dürfen die Kutten weiter anziehen, selbst wenn einzelne Rockergruppen verboten sind. An den Kutten dürfen aber keine Bezeichnungen dieser verbotenen Gruppen angebracht sein.

    Zwei Bandidos-Rocker von hinten, auf ihren Lederwesten steht die Aufschrift "Bandidos Germany".
    Behörden dürfen Kutten nur unter bestimmten Umständen verbieten, nicht mehr pauschal, hat der Bundesgerichtshof entschieden. (dpa / Marius Becker)
    Rocker haben einen zweifelhaften Ruf. Die beiden Gruppen Bandidos und Hells Angels sind immer wieder dadurch aufgefallen, dass ihre Mitglieder gewaltsam gegeneinander kämpfen. Sicherheitsbehörden glauben, dass Rocker ihre Club-Lederwesten, genannt Kutten, vor allem dazu nutzen, um andere einzuschüchtern. Vielerorts haben die Behörden deshalb das Zeigen von Club-Emblemen verboten.
    Geklagt hatten zwei Bandidos-Mitglieder aus NRW
    Das Bochumer Landgericht hatte allerdings im Oktober befunden, dass das pauschale Kuttenverbot nicht rechtens ist. Geklagt hatten zwei Mitglieder der Bandidos in Nordrhein-Westfalen, die ihre Kutten trotz Verbots tragen wollten. Die beiden Männer aus Bochum und Unna sollten 600 Euro Strafe zahlen müssen, weil andere Bandidos-Gruppen aus Aachen und Neumünster verboten sind. Im Kern ging es um die Frage, ob Rocker die Westen noch tragen dürfen, wenn einzelne Gruppierungen verboten sind.
    Vor dem Bundesgerichtshof haben sie jetzt teilweise recht bekommen: Das Tragen der Kutten ist nicht strafbar, selbst wenn einzelne Rockergruppen verboten sind. Voraussetzung ist, dass auf den Kutten keine Ortsbezeichnung einer verbotenen Gruppe ("Chapter") angebracht ist. Wenn die Ziele eines Ortsvereins allerdings mit denen eines verbotenen Chapters übereinstimmen, darf das Tragen untersagt werden.
    Rocker wollten Kutten gleich wieder anziehen
    Der Vorsitzende BGH-Richter Jörg-Peter Becker nannte die Gesetzeslage "vollkommen unstimmig". Zwar könne das Tragen einer Kutte mit den Bandidos-Emblemen und dem Ortszusatz eines nicht verbotenen Chapters "nach derzeitiger Rechtslage zwar polizeirechtlich verboten sein", sei aber nicht strafbar. Beobachter gehen davon aus, dass der Gesetzgeber diese Gesetzeslücke zügig schließen wird.
    Zur Urteilsverkündung am Bundesgerichtshof in Karlsruhe waren auch zwei Dutzend Rocker gekommen, darunter Führungsleute der drei größten Motorradclubs Hells Angels, Gremium MC und Bandidos. Sie kündigten an, ihre Kutten gleich wieder anzuziehen.
    (stfr/tj)