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Bilanz und Ausblick

1973 wurde das Washingtoner Artenschutzabkommen unterzeichnet. Es ist damit eines der ältesten Abkommen zum Umwelt- und Naturschutz, das den Handel mit bedrohten wild lebenden Tier- und Pflanzenarten und den Schutz derselben regelt. Am 20. Juni 1976 ist die Bundesrepublik Deutschland beigetreten, aber ist das Abkommen mehr wert ist als das Papier, auf dem es geschrieben steht?

Von Dieter Nürnberger |
    Was Artenschutz mit der Arbeit des deutschen Zolls zu tun hat, dass kann man ab und an beobachten, wenn die Experten ihre Informationstische aufstellen. Zu sehen sind dann Schmuck aus Elefantenhaar oder eine kleine Kobra in einer Schnapsflasche. Gerade vor der Urlaubszeit ist es wichtig, Touristen darauf hinzuweisen, was sie beispielsweise aus exotischen Ländern ausführen dürfen und was nicht. Die mögliche Produktpalette ist recht groß, sagt Franz Böhmer, der Artenschutzfachmann berät in solchen Fragen den Zoll.

    "Wir haben hier Sachen aus Mittel- und auch aus Südamerika, da kommt sehr viel her. Wir haben den afrikanischen Raum und auch die sehr vielen Inseln - Mauritius, die Philippinen oder auch Indonesien. Angefangen bei Riesenmuscheln, Steinkorallen und Schildkrötenprodukten. Wir haben Nordafrika, da kommen Leute sogar mit lebenden Schildkröten zurück. Oder auch Südafrika, Hongkong und China, wo die Leute mit Elfenbeinerzeugnissen kommen. Armreifen auch aus Elefantenhaar und andere Schmuckstücke. "

    Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen steuert die Ein- und Ausfuhr weltweit bedrohter Tiere und Pflanzen. Derzeit stehen etwa 7.000 Tier- und 24.000 Pflanzenarten auf der Liste. Es gibt Kategorien: Anhang 1 verbietet jede Art von Handel, weil hier nur stark bedrohte Spezies aufgeführt sind. Anhang zwei und drei regelt abgestufte Nutzungen von Tier- und Pflanzenarten, die unter Kontrollen und Einschränkungen möglich sind. Dieses Verfahren wird nun seit dreißig Jahren angewandt. Eine Erfolgsgeschichte, sagt Astrid Klug, die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium.

    "Erfolgspunkte sind, dass es für bestimmte Arten, die kurz vor der Ausrottung stehen, Handelsverbote gibt. Damit werden diese geschützt, sie können sich in ihren Beständen wieder erholen. Zum anderen gibt es über 30.000 Arten, für die es bestimmte Handelsbeschränkungen gibt. Um sie zwar kommerziell zu nutzen, aber eben nicht zu übernutzen. So zu nutzen, dass sie auch für kommende Generationen noch da sein können. Das ist ein erfolgreiches Instrument, welches die wirtschaftlichen Interessen der Ursprungsländer nicht vergisst. Aber auch dafür sorgt, dass Nachhaltigkeit existiert und somit die Arten überleben können."

    Und zu den Erfolgen des Artenschutzabkommens gehört zweifelsohne, dass keine jemals gelistete Art bislang ausgestorben ist. Allerdings wird es heute auch immer schwerer, zusätzlich Arten auf die Liste zu setzen. Vor allem Entwicklungsländer mit ihren exotischen Beständen wollen natürlich auch eine Handelsperspektive haben. Der Westen müsse deshalb auf Partnerschaft setzen, so die Staatssekretärin.

    "Da können wir nicht mit dem Zeigefinger auf sie deuten und ihnen Vorschriften machen wollen, wie sie ihre Arten besser schützen. Während wir selbst, bei uns, die biologische Vielfalt schon stark abgebaut haben. Deshalb arbeiten wir mit vielen Ländern zusammen, um sie in diesen Prozess zu unterstützen. "

    Spektakuläre Handelsverbote, wie beispielsweise seit 1979 für Elfenbein, haben zum Erfolg des Übereinkommens beigetragen. 160 Vertragsstaaten sind bislang beigetreten. Kritik gibt es, doch sie bezieht sich in der Regel auf Schwachstellen bei der Kontrolle, nicht auf das System. Eine Erfolgsgeschichte sieht auch Jürgen Lange, er ist Direktor des Zoologischen Gartens in Berlin, doch macht er auch auf die Grenzen der Wirksamkeit des Abkommens aufmerksam.

    "Was da nicht angesprochen wird, ist die Umwelt. Wenn die Umwelt zerstört wird, kann man auch die Art nicht mehr erhalten. Die Erderwärmung stellt hier ein Problem dar. Die Wissenschaft geht heute davon aus, dass in 30 Jahren 75 Prozent des Amphibienbestandes weltweit ausgestorben sein wird – durch verschiedene Umweltfaktoren."

    Doch gibt es eben auch die kleinen Erfolgsgeschichten. Das Krokodil beispielsweise. Ursprünglich war es im Anhang 1 als stark bedrohte Art gelistet, doch Dank der Züchtung in Farmen haben sich die Krokodilarten weltweit erholt, sagt Ute Grimm, beim Bundesamt für Naturschutz zuständig für die Durchführung des Abkommens.

    "Nachdem sich die Populationen erholt hatten, kam der erste Schritt. Es wurde gesagt, dass mit dieser Art des Ranchings eine nachhaltige Nutzung möglich ist. Dann wurden diese Arten zurückgestuft, und nach einer weiteren Beobachtung der Populationen, wurde festgestellt, dass sich die Bestände nicht nur halten, sondern sogar größer werden. Das ist dann ein wirklich großer Schritt."

    Übrigens: Touristen, die sich über die Einfuhr- und Ausführbestimmungen von Tier- und Pflanzenprodukten informieren wollen, sollten dies am besten vor der Reise tun. Beispielsweise auf der Internetseite Artenschutz online.