
Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Presseagentur bei den Bezirksregierungen. Warum Vereine im bevölkerungsreichsten Bundesland ihren Antrag zurückgenommen haben, ist in den meisten Fällen unklar. Sie müssen keine Gründe angeben. Bei der Bezirksregierung Düsseldorf hat ein Club jedoch angegeben, dass er keine Lokalität gefunden habe. Für die Anbauvereinigungen gibt es zahlreiche Vorgaben - auch was den Ort des Clubs angeht. Er darf zum Beispiel nicht in der Nähe einer Schule oder eines Kindergartens liegen.
Seit dem vergangenen April darf man eine bestimmte Menge an Cannabis legal besitzen. Anbauvereinigungen sind seit dem vergangenen Juli erlaubt. Die Mitglieder der Vereinigungen müssen über 18 Jahre alt sein und schon mindestens ein halbes Jahr in Deutschland leben. Pflanzen und Samen müssen in den Clubs gut weggeschlossen sein. Das Gesundheitsministerium würde nach früheren Angaben bis zu 3.000 Anbauvereinigungen in NRW erlauben.
Diese Nachricht wurde am 09.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.