
Im Plädoyer der Behörde vor dem Oberlandesgericht München hieß es, man sehe die Vorwürfe des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als erwiesen an. Die Angeklagte vertrete einen "militanten Antifaschismus". In einem Rechtsstaat könne es aber niemals gute politische Gewalt geben. - Die 30-Jährige steht seit Februar vor Gericht. Das Urteil wird für Ende September erwartet. Gemeinsam mit anderen soll sie im Februar 2023 Teilnehmer einer Kundgebung in Ungarn zusammengeschlagen haben. In Budapest hatten sich Rechtsextremisten aus ganz Europa getroffen.
Diese Nachricht wurde am 08.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
