Samstag, 20. April 2024

Archiv

Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Verhandlungsgeschick darf gleiche Bezahlung nicht aushebeln

Arbeitgeber dürfen Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht mit besserem Verhandlungsgeschick begründen. Eine Arbeitnehmerin hatte aus diesem Grund geklagt - und nun vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt Recht bekommen.

Bernhard, Henry | 16. Februar 2023, 17:14 Uhr
Eine Frau zählt ihre Geldscheine ihrem Portemonnaie.
Gleiche Bezahlung ist keine Verhandlungsache, hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt. (picture alliance / pressefoto_korb / Micha Korb)