Urteil
Bundesarbeitsgericht: "Keine Freistellung während der Kündigungsfrist"

Arbeitgeber können Arbeitnehmer während ihrer Kündigungsfrist trotz Lohnfortzahlung nicht einfach von der Arbeit freistellen.

    Eine Kündigung liegt in einem Büro auf einem Kalender.
    Ein Kündigungsschreiben (Symbolbild) (dpa/Patrick Pleul)
    Eine solche Freistellung sei unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige, entschied das Bundesarbeitsgericht. Im konkreten Fall ging es um einen Gebietsleiter im Vertriebsaußendienst. In seinem Arbeitsvertrag stand der Passus, dass er "bei oder nach Ausspruch einer Kündigung gleich von welcher Seite" unter Fortzahlung seiner Vergütung von der Arbeit freizustellen sei. Der Gebietsleiter hatte sein Arbeitsverhältnis fristgemäß gekündigt. Danach forderte sein Arbeitgeber etwa auch die Rückgabe seines Dienstwagens, den der Gebietsleiter zur privaten Nutzung verwenden durfte.
    Er hatte sich durch die Instanzen geklagt, weil er die Auffassung vertrat, seine Freistellung sei zu Unrecht erfolgt.
    (5 AZR 108/25). 
    Diese Nachricht wurde am 25.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.