
Der Finanzhof betont zudem, dass zugunsten des Tankers völkerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen seien, darunter das sogenannte Nothafenrecht.
Der Eigner der "Eventin", eine Firma mit Sitz auf den Marshallinseln, hatte argumentiert, das Schiff habe zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren.
Der Eigner der "Eventin", eine Firma mit Sitz auf den Marshallinseln, hatte argumentiert, das Schiff habe zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren.
Der seit fast einem Jahr vor der Ostseeinsel Rügen liegende Tanker gilt als Teil der sogenannten russischen Schattenflotte. Die Entscheidung des Finanzhofs erfolgte im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens. Das juristische Tauziehen um das Schiff könnte in einem Hauptsacheverfahren weitergehen.
Diese Nachricht wurde am 11.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
