"Eventin"
Bundesfinanzhof: Zoll darf Öltanker vorerst nicht einziehen

Der deutsche Zoll darf den havarierten Öltanker "Eventin" nicht einziehen und verwerten. Das entschied der Bundesfinanzhof. Er hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Nach Einschätzung des Gerichts ist nicht geklärt, ob ein Verstoß gegen EU-Sanktionsregeln auch dann vorliegt, wenn ein Schiff manövrierunfähig und ohne eigenen Willensentschluss in EU-Gewässer driftet.

    Blick auf den Tanker "Eventin" vor der Küste der Insel Rügen.
    Tanker "Eventin" (Archivbild) (Stefan Sauer/dpa)
    Der Finanzhof betont zudem, dass zugunsten des Tankers völkerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen seien, darunter das sogenannte Nothafenrecht.
    Der Eigner der "Eventin", eine Firma mit Sitz auf den Marshallinseln, hatte argumentiert, das Schiff habe zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren.
    Der seit fast einem Jahr vor der Ostseeinsel Rügen liegende Tanker gilt als Teil der sogenannten russischen Schattenflotte. Die Entscheidung des Finanzhofs erfolgte im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens. Das juristische Tauziehen um das Schiff könnte in einem Hauptsacheverfahren weitergehen.
    Diese Nachricht wurde am 11.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.