
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des BGH verwarf die Revision gegen eine Entscheidung des Landgerichts Itzehoe. Dieses hatte die inzwischen 99-Jährige zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit ist die Entscheidung jetzt rechtskräftig. Der BGH bestätigte die Einschätzung, dass die Angeklagte durch ihre Dienstbereitschaft psychische Beihilfe zu den Mordtaten geleistet hat. Als junge Frau hatte sie von 1943 bis 1945 als Sekretärin in der Kommandantur des KZ Stutthof gearbeitet. Über den Schreibtisch der Stenotypistin war fast die gesamte Korrespondenz des Lagers gegangen. Mehr als 60.000 Menschen, vor allem Juden, wurden in Stutthof ermordet.
Die Anwälte der Frau stellten infrage, ob ihr ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die ehemalige Schreibkraft habe aus ihrer Sicht "neutrale Handlungen" ausgeführt. Der Fall gilt als das womöglich letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde.
Diese Nachricht wurde am 20.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.