Nach Sturz von Assad
Bundesinnenministerium: keine Erkundungsreisen für syrische Flüchtlinge

Syrische Flüchtlinge, die in ihre Heimat reisen, verlieren damit auch weiterhin ihren Schutzanspruch in Deutschland. Das Bundesinnenministerium teilte mit, man habe sich nach eingehender Prüfung gegen eine Änderung der Regel entschieden.

    Syrische Flüchtlinge gehen mit Koffern und Taschen durch die Ankunftshalle eines deutschen Flughafens.
    Flüchtlinge, die in ihr syrisches Heimatland fahren, verlieren ihren Schutzanspruch in Deutschland (Archivbild). (picture alliance / dpa / Holger Hollemann)
    Die Ampel-Regierung hatte nach dem Sturz von Machthaber Assad erwogen, Reisen für Syrer in ihr Heimatland wieder zu ermöglichen, um eine mögliche Rückkehr in das Land vorzubereiten. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte nun, Betroffene könnten auch in Deutschland Angebote von Beratungsstellen nutzen, um sich zu informieren.
    Syrische Flüchtlinge dürfen damit weiterhin nur mit einer Ausnahmegenehmigung in ihr Heimatland reisen, etwa wenn ein enger Angehöriger im Sterben liegt.
    Bundesaußenminister Wadephul hatte sich gestern nach einem Besuch in Damaskus bestürzt geäußert über das Ausmaß der Zerstörungen durch den Bürgerkrieg. Er glaube nicht, dass kurzfristig eine große Zahl an Flüchtlingen freiwillig nach Syrien zurückkehren werde.
    Diese Nachricht wurde am 31.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.